Frau Steckelberg berichtet, dass der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i.S. von § 106 (6) Nr. 1 NSchG zur organisatorischen Zusammenfassung der Grundschule Hitzacker mit der Bernhard-Varenius-Schule Hitzacker mit Bescheid vom 20.06.2013 von der Landesschulbehörde abgelehnt wurde. Der Antrag des Landkreises sowie die Ablehnung der Landesschulbehörde lagen der Einladung zur Information bei.

 

Rf Mischke ist enttäuscht über die Ablehnung, ihrer Ansicht nach wurde der Sachverhalt nicht vorbehaltlos überprüft, für die Neu Darchauer Schülerinnen und Schüler ist es untragbar nach Dannenberg in die Schule zu fahren – Bleckede ist jedoch auch nicht möglich, da es sich um einen anderen Schulbezirk handelt. Verwaltung, Politik und Schulen hätten im Vorwege auf ihrem Standpunkt beharren sollen, um gemeinsam die Verwirklichung voranzutreiben.

 

Frau Daumann ist persönlich auch sehr enttäuscht, da sie viel Zeit und Mühe in die Zusammenlegung investiert hat. Der Schulstandort Hitzacker sollte dringend erhalten werden, jedoch scheinen andere Pläne für die Haupt- und Realschule in Hitzacker zu bestehen.

Der Landkreis hat zwar den gewünschten Antrag gestellt, aber ob der Landkreis auch hinter dem Antrag gestanden hat, bleibt für Frau Daumann äußerst fragwürdig.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss über aktuelle Entwicklungen der Schulentwicklung, auch auf Kreisebene, auf dem Laufenden halten.