Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/406/2013
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg, als zuständige Behörde hat das Verfahren zur 1. Änderung des
Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Lüchow-Dannenberg 2004 für
den sachlichen Teilabschnitt „Windenergienutzung“ begonnen. Die allgemeinen
Planungsabsichten sind am 07.02.2013 in der EJZ bekannt gemacht worden.
Der konkrete
Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar:
I.
Quartal 2013
Durchführung der 1. freiwilligen
Bürgerbeteiligung(Informationsveranstaltungen)
Anpassungsarbeiten an die Änderungen des LROP (I. – IV. Quartal 2013
II.
Quartal 2013
Vergabe der gutachterlichen Fachbeiträge (Windpotentialstudie,
Strategische Umweltprüfung)
III.
Quartal 2013
Erarbeitung des Planungskonzepts
IV.
Quartal 2013
Politische Beratung und Beschlussfassung des Planungskonzepts
Ggf. Vergabe ergänzender Fachbeiträge (Bspw. Artenschutz,
Landschaftsbild)
I.
Quartal 2014
Vorlage des Entwurfs und politische Beratung
Durchführung der 2. freiwilligen Bürgerbeteiligung
(Informationsveranstaltungen)
Ab II. Quartal 2014
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
III.
Quartal 2014
Auswertung der Stellungnahmen, Erörterung
IV.
Quartal 2014
Abwägung der Bedenken und Anregungen in den politischen Gremien,
Satzungsbeschluss des Kreistages
Die ersten
Verfahrensschritte sind bereits durchgeführt, auch haben erste
Informationsveranstaltungen des Landkreises für Einwohner stattgefunden.
In der Samtgemeinde
Elbtalaue haben gemeinsame Informationsveranstaltungen für alle Ratsmitglieder
stattgefunden, anlässlich derer Möglichkeiten der Errichtung von
Windenergieanlagen im Hinblick auf räumliche Aspekte und Beteiligung von
Einwohnern erörtert wurden.
FBL Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor.
Die Zuständigkeit
zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms liegt beim Landkreis
Lüchow-Dannenberg, bemerkt Rh Zühlke.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) kann hierzu lediglich
seine Willensbekundung abgeben.
Rh Zühlke erachtet
die Bildung von regionalen Gesellschaften als sinnvoll. Eine entstehende
Wertschöpfung könnte somit im Landkreis verbleiben.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung neuer Vorrangstandorte für
Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet unter Einbeziehung dafür
naturschutzfachlich geeigneter Bereiche im Landschaftsschutzgebiet.
Der Rat befürwortet die Gründung einer regionalen Gesellschaft unter
Beteiligung von Kommunen, Landwirten und Bürgern zur Errichtung und zum Betrieb
von Windenergieanlagen.