Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, als zuständige Behörde hat das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Lüchow-Dannenberg 2004 für den sachlichen Teilabschnitt „Windenergienutzung“ begonnen. Die allgemeinen Planungsabsichten sind am 07.02.2013 in der EJZ bekannt gemacht worden.  

Der konkrete Verfahrensablauf stellt sich wie folgt dar:

 

I.                    Quartal 2013

Durchführung der 1. freiwilligen Bürgerbeteiligung(Informationsveranstaltungen)

Anpassungsarbeiten an die Änderungen des LROP (I. – IV. Quartal 2013

 

II.                  Quartal 2013

Vergabe der gutachterlichen Fachbeiträge (Windpotentialstudie, Strategische Umweltprüfung)

 

III.                Quartal 2013

Erarbeitung des Planungskonzepts

 

IV.                Quartal 2013

Politische Beratung und Beschlussfassung des Planungskonzepts

Ggf. Vergabe ergänzender Fachbeiträge (Bspw. Artenschutz, Landschaftsbild)

 

I.                    Quartal 2014

Vorlage des Entwurfs und politische Beratung

Durchführung der 2. freiwilligen Bürgerbeteiligung (Informationsveranstaltungen)

 

Ab II. Quartal 2014

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Öffentliche Auslegung des Entwurfs

 

III.                  Quartal 2014

Auswertung der Stellungnahmen, Erörterung

 

IV.                                        Quartal 2014

Abwägung der Bedenken und Anregungen in den politischen Gremien,

Satzungsbeschluss des Kreistages

 

Die ersten Verfahrensschritte sind bereits durchgeführt, auch haben erste Informationsveranstaltungen des Landkreises für Einwohner stattgefunden.

In der Samtgemeinde Elbtalaue haben gemeinsame Informationsveranstaltungen für alle Ratsmitglieder stattgefunden, anlässlich derer Möglichkeiten der Errichtung von Windenergieanlagen im Hinblick auf räumliche Aspekte und Beteiligung von Einwohnern erörtert wurden.

 

FBL Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.

 

Die Zuständigkeit zur Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms liegt beim Landkreis Lüchow-Dannenberg, bemerkt Rh Zühlke.

Der Rat der  Stadt Hitzacker (Elbe) kann hierzu lediglich seine Willensbekundung abgeben.

Rh Zühlke erachtet die Bildung von regionalen Gesellschaften als sinnvoll. Eine entstehende Wertschöpfung könnte somit im Landkreis verbleiben.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden  

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung neuer Vorrangstandorte für Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet unter Einbeziehung dafür naturschutzfachlich geeigneter Bereiche im Landschaftsschutzgebiet.
Der Rat befürwortet die Gründung einer regionalen Gesellschaft unter Beteiligung von Kommunen, Landwirten und Bürgern zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen.