Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/404/2013
Der TOP 9 „Parksituation im Altdorf Seerau“ wird einstimmig vorgezogen und als TOP 6
behandelt.
Es liegt der Antrag
eines Einwohners des OT. Seerau vor, indem sich dieser über die Parksituation
im Altdorf Seerau beklagt. Der Antrag ist ausführlich begründet und ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die Auffassung des
Antragstellers bezüglich der Parksituation wird von der Verwaltung geteilt, aus
diesem Grund wird vorgeschlagen die südliche Straßenseite in Fahrtrichtung
Nienwedel mit einem Halteverbot beschildern. Hierzu ist ein Antrag an die
Samtgemeinde Elbtalaue zum Erlass einer entsprechenden Anordnung zustellen.
Rh Wedler erläutert
die Parksituation im Altdorf Seerau. Bei einem Ortstermin im Vorwege hat er das
Gespräch mit Herrn Kummrow und dem Weidenhof gesucht.
Rh Wedeler
resümiert, dass die Breite der Straße, trotz parkender PKWs den gesetzlichen
Anforderungen entspricht.
Er ist der Ansicht,
dass durch die parkenden PKWs eine Verkehrsberuhigung im Bereich des Dorfes
eintritt.
Diese Auffassung
zur Verkehrsberuhigung wird von den Ausschussmitgliedern kontrovers diskutiert.
FBL Hesebeck merkt
an, das vom Weidenhof in Seerau keine rechtliche Verpflichtung besteht weitere
Parkflächen auf dem Grundstück auszuweisen.
Rh Stahnke erfragt
ob die Beschwerden bezüglich der Parksituation nur von Herrn Kummrow an die
Verwaltung herangetragen wurden.
Nicht nur Herr
Kummrow, sonder zwei weitere Anwohner haben Ihren Unmut über die Situation bei
der Verwaltung vorgetragen, antwortet FBL Hesebeck.
Nach weiterer
umfassender Diskussion beantragt Rh Schulz:
Beschluss:
Herrn Kummrow wird
von der Stadt Hitzacker (Elbe) mitgeteilt, dass sich der Ausschuss für Bau,
Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) mit der
Parksituation im Altdorf Seerau befasst hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht
der Ausschuss jedoch keinen Handlungsbedarf. Von den Beteiligten ist zunächst
eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sofern jedoch
innerhalb von sechs Monaten keine Verbesserung an der Parksituation eintritt,
wird der Ausschuss sich erneut mit der Problematik befassen.