Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

 

Der TOP 9 „Parksituation im Altdorf Seerau“  wird einstimmig vorgezogen und als TOP 6 behandelt.

 

Es liegt der Antrag eines Einwohners des OT. Seerau vor, indem sich dieser über die Parksituation im Altdorf Seerau beklagt. Der Antrag ist ausführlich begründet und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Die Auffassung des Antragstellers bezüglich der Parksituation wird von der Verwaltung geteilt, aus diesem Grund wird vorgeschlagen die südliche Straßenseite in Fahrtrichtung Nienwedel mit einem Halteverbot beschildern. Hierzu ist ein Antrag an die Samtgemeinde Elbtalaue zum Erlass einer entsprechenden Anordnung zustellen.

 

Rh Wedler erläutert die Parksituation im Altdorf Seerau. Bei einem Ortstermin im Vorwege hat er das Gespräch mit Herrn Kummrow und dem Weidenhof gesucht.  

Rh Wedeler resümiert, dass die Breite der Straße, trotz parkender PKWs den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Er ist der Ansicht, dass durch die parkenden PKWs eine Verkehrsberuhigung im Bereich des Dorfes eintritt.

 

Diese Auffassung zur Verkehrsberuhigung wird von den Ausschussmitgliedern kontrovers diskutiert.

 

FBL Hesebeck merkt an, das vom Weidenhof in Seerau keine rechtliche Verpflichtung besteht weitere Parkflächen auf dem Grundstück auszuweisen. 

 

Rh Stahnke erfragt ob die Beschwerden bezüglich der Parksituation nur von Herrn Kummrow an die Verwaltung herangetragen wurden.

Nicht nur Herr Kummrow, sonder zwei weitere Anwohner haben Ihren Unmut über die Situation bei der Verwaltung vorgetragen, antwortet FBL Hesebeck.

 

Nach weiterer umfassender Diskussion beantragt Rh Schulz:

 

 

 


Beschluss:

Herrn Kummrow wird von der Stadt Hitzacker (Elbe) mitgeteilt, dass sich der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) mit der Parksituation im Altdorf Seerau befasst hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht der Ausschuss jedoch keinen Handlungsbedarf. Von den Beteiligten ist zunächst eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Sofern jedoch innerhalb von sechs Monaten keine Verbesserung an der Parksituation eintritt, wird der Ausschuss sich erneut mit der Problematik befassen.