Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/389/2013
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 16.06.2009
beschlossen, den Bebauungsplan Hitzacker See zu ändern.
Für den
Brandersatzbau der bronzezeitlichen Langhausrekonstruktion (Langhaus II) wurde
beim Landkreis eine Baugenehmigung beantragt.
Mit
Schreiben vom 27.03.2009 hat der Landkreis darauf hingewiesen, dass für den
Bereich des Archäologischen Zentrums (AZH), also für das Baugrundstück, der
Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche festsetzt, die durch Wanderwege
durchzogen sein soll, die ebenfalls festgesetzt sind. Ein Freilichtmuseum mit
verschiedenen Gebäuden entspricht nicht diesen Festsetzungen und ist damit
unzulässig.
Aufgrund
dieser Feststellung ist eine nachträgliche Änderung des Bebauungsplanes nötig
geworden.
Durch
fehlende Ausgleichsflächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landwirtschaft hat sich der Beginn des
Verfahrens hinausgezögert.
Mit
Schreiben vom 24.06.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange aufgefordert, eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung
abzugeben.
Bis zu
dieser Frist sind Anregungen von der E.ON Avacon AG, vom Katasteramt Lüchow,
vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und vom Landesamt für Denkmalpflege vorgebracht
worden, die abzuwägen sind.
Ohne
Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung
folgenden
Beschluss:
Die Stellungnahmen
werden gemäß des Vorschlags des Planungsbüros Pesel abgewogen und beschlossen.