Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/312/2013
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird
zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet.
Arbeitsplatzverlust und Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit
verbundene veränderte Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und
Gemeinden die Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr
Umland nicht dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser
wichtigen örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und
Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das
städtebauliche Umfeld.
Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu
vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich,
dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes
Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.
Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung
der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich
zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der
Bürgerbeteiligung, Kooperationen, bzw. Netzwerke und überörtliche
Zusammenarbeit unerlässlich.
Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund
und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um
Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen -Programmjahr 2014-
erforderlich. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Im Rahmen der
Vervollständigung dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung
aufgeführten verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese
Absichtserklärungen nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am
Verfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen
überörtlichen Konzept nicht berücksichtigt wird.
Das zu erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist
allerdings nicht auf ein bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es
zunächst von Bedeutung, Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im
Bezug auf die teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen wird
man ablesen können, welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter
Bündelung der Kräfte und Ressourcen in der Region, zu verfolgen sind. Nur
gemeinsam werden die bevorstehenden Aufgaben zu meistern sein.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Er ergänzt, dass die Finanzierung des Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes in Höhe von 60.000 €, zu einem Drittel von der Samtgemeinde
Elbtalaue und zu zwei Drittel aus Fördermitteln gesichert ist.
Der Stadt Hitzacker (Elbe) entstehen keine Kosten bei der
Aufstellung des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes.
Bei der Erarbeitung des Konzeptes übernimmt die Samtgemeinde die
verwaltungsmäßige Abarbeitung.
Spätere Entscheidungen, bspw. zu förderfähigen Projekten, werden
durch den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen.
Rh Zühlke möchte wissen, durch wen die Konzepterstellung
erfolgt.
Die Samtgemeinde wird die Erarbeitung nicht selbst vornehmen,
sondern beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen mit dieser, entgegnet FBL
Hesebeck.
Rh Zühlke merkt an, dass bei auftretenden Konflikten bei einer Zentralisierung
die Entscheidungsgewalt bei den Gemeinden verbleibt, nicht bei der
Samtgemeinde.
FBL Hesebeck ergänzt, dass von den einzelnen Gemeinden
unterschiedliche Entscheidungen bezüglich der Umsetzung des Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes getroffen werden können.
Die aufgezeigten Möglichkeiten des Konzeptes werden vom jeweiligen
zuständigen Träger beschlussmäßig umgesetzt.
Nach weiterer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung
und Stadtentwicklung folgenden
Beschluss:
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe)
verpflichtet sich, bei der Erstellung eines interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen
und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden
zusammenzuarbeiten:
Samtgemeinde
Elbtalaue
Stadt
Dannenberg (Elbe)
Gemeinde
Damnatz
Gemeinde
Göhrde
Gemeinde
Gusborn
Gemeinde
Jameln
Gemeinde
Karwitz
Gemeinde
Langendorf
Gemeinde
Neu Darchau
Gemeinde
Zernien
b) Die Stadt Hitzacker (Elbe)
beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein
interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge zu erstellen.
c) Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt sich
bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten
Teil der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts anteilig
aufzubringen.
Die Kosten werden von der
Samtgemeinde Elbtalaue getragen.
d) Die Stadt Hitzacker (Elbe)
überträgt die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des
Fördervorgangs an die Samtgemeinde Elbtalaue