Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird zunehmend durch die Folgen des demografischen Wandels gefährdet. Arbeitsplatzverlust und Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr Umland nicht dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das städtebauliche Umfeld.

Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich, dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.

 

Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der Bürgerbeteiligung, Kooperationen, bzw. Netzwerke und überörtliche Zusammenarbeit unerlässlich.

 

Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen -Programmjahr 2014- erforderlich. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Im Rahmen der Vervollständigung dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung aufgeführten verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese Absichtserklärungen nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am Verfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen überörtlichen Konzept nicht berücksichtigt wird.

 

Das zu erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist allerdings nicht auf ein bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es zunächst von Bedeutung, Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im Bezug auf die teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen wird man ablesen können, welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter Bündelung der Kräfte und Ressourcen in der Region, zu verfolgen sind. Nur gemeinsam werden die bevorstehenden Aufgaben zu meistern sein.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt.

Er ergänzt, dass die Finanzierung des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes in Höhe von 60.000 €, zu einem Drittel von der Samtgemeinde Elbtalaue und zu zwei Drittel aus Fördermitteln gesichert ist.

Der Stadt Hitzacker (Elbe) entstehen keine Kosten bei der Aufstellung des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes.

Bei der Erarbeitung des Konzeptes übernimmt die Samtgemeinde die verwaltungsmäßige Abarbeitung.

Spätere Entscheidungen, bspw. zu förderfähigen Projekten, werden durch den Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) beschlossen. 

 

Rh Zühlke möchte wissen, durch wen die Konzepterstellung erfolgt. 

Die Samtgemeinde wird die Erarbeitung nicht selbst vornehmen, sondern beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen mit dieser, entgegnet FBL Hesebeck.

 

Rh Zühlke merkt an, dass bei auftretenden Konflikten bei einer Zentralisierung die Entscheidungsgewalt bei den Gemeinden verbleibt, nicht bei der Samtgemeinde.

 

FBL Hesebeck ergänzt, dass von den einzelnen Gemeinden unterschiedliche Entscheidungen bezüglich der Umsetzung des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes getroffen werden können.

Die aufgezeigten Möglichkeiten des Konzeptes werden vom jeweiligen zuständigen Träger beschlussmäßig umgesetzt.

 

Nach weiterer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet sich, bei der Erstellung eines interkommunal oder überörtlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden zusammenzuarbeiten:

 

            Samtgemeinde Elbtalaue

            Stadt Dannenberg (Elbe)

            Gemeinde Damnatz

            Gemeinde Göhrde

            Gemeinde Gusborn

            Gemeinde Jameln

            Gemeinde Karwitz

            Gemeinde Langendorf

            Gemeinde Neu Darchau

            Gemeinde Zernien

 

b) Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge zu erstellen.

 

c) Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt sich bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts anteilig aufzubringen.

Die Kosten werden von der Samtgemeinde Elbtalaue getragen.

 

d) Die Stadt Hitzacker (Elbe) überträgt die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des Fördervorgangs an die Samtgemeinde Elbtalaue