Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 6

Auf die vergangenen Vorgänge wird verwiesen.

 

Zwischenzeitlich hat eine Besichtigung mit Gärtnermeister Meyer stattgefunden. Herr Meyer schlug vor, die Reihe Bäume, die an den Anliegergrundstücken stehen, zunächst auf eine Länge von ca. 4 m zu kürzen und die anderen Bäume völlig zu entfernen. Dann wäre noch ein geringer Lärmschutz gegeben aber das eigne sich nur für kleine Bereiche.

Herr Prigge wies darauf hin, dass gerade die unteren Bereiche der Bäume den höchsten Ertrag bringen und der Verlust zu hoch wäre und rät daher von dem Vorhaben ab. Nach Schätzungen des Forstunternehmens liegt der Ertrag nach einer vollständigen Abholzung nach Abzug der Leistungen heute nur noch bei ca. 2 – 3.000,- €. Damit sind die Kosten für eine Aufforstung bei weitem nicht gedeckt.

In der Pflanzung stand in Höhe der von-Oyenhausen-Straße bereits ein Baum so schräg, dass er auf das anliegende Haus der Familie Jobus zu stürzen drohte. Die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgenommenen Fällung kostete 350,-- €. Familie Jobus bot an, vor ihrem Grundstück eine Art Musterfläche anlegen zu lassen. Hierbei sollte eine Schneise von ca. 100 m Breite geschlagen werden die anschließend bepflanzt werden sollte. Wegen der Gefahr des Windwurfes im Bereich der Schneise wurde dies jedoch von den Gärtnern und den Forstunternehmen abgelehnt.


Mittlerweile sind zwei Angebote der Fa. Meyer eingegangen:

 

  1. Sichtschutzzaun: ca. 8.000,-- €

Hier wurde eine günstige Variante gewählt, die nach ca. 10 Jahren hinfällig wird. Die Pfähle werden nur eingeschlagen und nicht in Beton gesetzt, so dass später die Entsorgungskosten gering ausfallen. Zwischen die Pfähle wir ein einfacher Lamellenzaun gesetzt.

Die vorgeschlagene Kürzung der beschriebenen Bäume auf 4 m entfällt in diesem Falle.

  1. Bepflanzung: ca. 10.000,-- €
    Es werden Pflanzen gem. Anlage gesetzt, die zum größten Teil immergrün sind und nach ca. 10 Jahren eine Höhe erreicht haben, um den jetzigen Lärmschutz zu ersetzen.

 

FBL Hesebeck erläutert den vorliegenden Sachverhalt. Zu der Abholzung im Bereich des Geesterdings hat bereits ein Ortstermin mit den Ausschussmitgliedern und den Anliegern stattgefunden.

FBL Hesebeck erwähnt, dass für den Lärm-, sowie auch den Sichtschutz von der Verwaltung die Alternative eines Erdwalls inkl. Bepflanzung geprüft wurde. Die Kosten würden sich ca. auf 60.000 € belaufen, sodass diese Möglichkeit nicht weiter in Betracht gezogen wurde.

 

Rh Zühlke erfragt, ob mit dem Beschluss gleichzeitig eine Auftragsvergabe einhergeht.

FBL Hesebeck verneint die Anfrage.

 

Rh Guhl / Wedler sprechen sich gegen einen Lärm- und Sichtschutzzaun aus. Sie sind der Meinung, dass die veranschlagten Kosten  in Höhe von 8.000,00 € für größere Anpflanzungen genutzt werden sollten.

 

Aufgrund der Anregung von Rh Guhl und der anschließenden Diskussion, stehen weitere Lösungsvorschläge für die Holzungsarbeiten mit anschließender Neubepflanzung im Raum.

 

Rh Schulz:            Die erste Reihe (straßenseitig) der Bäume sind zu entfernen. Die zweite Baumreihe ist auf einer Höhe von zwei Metern zu kürzen. Zwischen den verbliebenden Bäumen werden Rankgewächse an Rankhilfen (Bspw. Maschendrahtzaun) angepflanzt. 

 

Rh Zühlke:           Abholzen der Bäume gemäß des Beschlussvorschlages. Aufstellen eines Lärm-/ Sichtschutzes. Die Begrünung des Lärm-/Sichtschutzes erfolgt durch die Anlieger. Die weitere Bepflanzung wird gemäß des Angebotes der Fa. Meyer vorgenommen.

 

Nach weiterer Diskussion beantragt Rh Wedler die Vertagung des TOP. Die Verwaltung wird vom Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Vorschläge von

Rh Guhl/Wedler, Rh Schulz, sowie Rh Zühlke auf Durchsetzbarkeit und Finanzierung hin zu prüfen.

 

Abstimmung:    6 Ja       

 

Rh Walter regt zur Gewährleistung des Lärmschutzes an, auf der Landesstraße zwischen des

Ortsschildes und des neugestalteten Bereichs der Brückenunterführung eine 50-km/h-Zone

einzurichten.

 

Für die Einrichtung einer 50-km/h-Zone im Bereich der Landesstraße ist der Landkreis Lüchow-

Dannenberg anordnende Behörde. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und

Verkehr ist in diesem Verfahren jedoch im Vorwege anzuhören, erläutert FBL Hesebeck.

Zunächst ist von der Stadt Hitzacker (Elbe) ein Antrag an den Landkreis Lüchow-Dannenberg

zu stellen, welcher dann letztendlich  von dort entschieden wird. 

 

Alle Ausschussmitglieder befürworten die Beantragung einer 50-km/h-Zone auf der

Landesstraße zwischen des Ortsschildes und des neugestalteten Bereichs der

Brückenunterführung.

 

Beschluss: Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt eine 50-km/h-Zone an der

Landesstraße 231, zwischen des Ortsschildes und des neugestalteten Bereichs der

Brückenunterführung, bei dem Landkreis-Lüchow-Dannenberg.

 

Abstimmung:    6 Ja

 

 

 

 


Beschluss:

Der Nadelwald in der Gemarkung Flur 12 Flurstück 89/53 mit einer Größe von 4.930 m² wird abgeholzt. Die Holzerträge werden zum Teil für die Wiederbepflanzung sowie einen Lärmschutzzaun/Sichtschutzzaun verwendet.