Sitzung: 17.09.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 31/668/2012/2/1
Auf die vergangenen Vorgänge wird verwiesen.
Zwischenzeitlich hat eine Besichtigung mit Gärtnermeister Meyer
stattgefunden. Herr Meyer schlug vor, die Reihe Bäume, die an den
Anliegergrundstücken stehen, zunächst auf eine Länge von ca. 4 m zu kürzen und
die anderen Bäume völlig zu entfernen. Dann wäre noch ein geringer Lärmschutz
gegeben aber das eigne sich nur für kleine Bereiche.
Herr Prigge wies darauf hin, dass gerade die unteren Bereiche der Bäume
den höchsten Ertrag bringen und der Verlust zu hoch wäre und rät daher von dem
Vorhaben ab. Nach Schätzungen des Forstunternehmens liegt der Ertrag nach einer
vollständigen Abholzung nach Abzug der Leistungen heute nur noch bei ca. 2 –
3.000,- €. Damit sind die Kosten für eine Aufforstung bei weitem nicht gedeckt.
In der Pflanzung stand in Höhe der von-Oyenhausen-Straße bereits ein
Baum so schräg, dass er auf das anliegende Haus der Familie Jobus zu stürzen
drohte. Die im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vorgenommenen Fällung
kostete 350,-- €. Familie Jobus bot an, vor ihrem Grundstück eine Art
Musterfläche anlegen zu lassen. Hierbei sollte eine Schneise von ca. 100 m
Breite geschlagen werden die anschließend bepflanzt werden sollte. Wegen der
Gefahr des Windwurfes im Bereich der Schneise wurde dies jedoch von den
Gärtnern und den Forstunternehmen abgelehnt.
Mittlerweile sind zwei Angebote der Fa. Meyer eingegangen:
- Sichtschutzzaun: ca. 8.000,-- €
Hier wurde
eine günstige Variante gewählt, die nach ca. 10 Jahren hinfällig wird. Die
Pfähle werden nur eingeschlagen und nicht in Beton gesetzt, so dass später die
Entsorgungskosten gering ausfallen. Zwischen die Pfähle wir ein einfacher
Lamellenzaun gesetzt.
Die vorgeschlagene
Kürzung der beschriebenen Bäume auf 4 m entfällt in diesem Falle.
- Bepflanzung: ca. 10.000,-- €
Es werden Pflanzen gem. Anlage gesetzt, die zum größten Teil immergrün sind und nach ca. 10 Jahren eine Höhe erreicht haben, um den jetzigen Lärmschutz zu ersetzen.
FBL Hesebeck erläutert den vorliegenden Sachverhalt. Zu der Abholzung im
Bereich des Geesterdings hat bereits ein Ortstermin mit den
Ausschussmitgliedern und den Anliegern stattgefunden.
FBL Hesebeck erwähnt, dass für den Lärm-, sowie auch den Sichtschutz von
der Verwaltung die Alternative eines Erdwalls inkl. Bepflanzung geprüft wurde.
Die Kosten würden sich ca. auf 60.000 € belaufen, sodass diese Möglichkeit
nicht weiter in Betracht gezogen wurde.
Rh Zühlke erfragt, ob mit dem Beschluss gleichzeitig eine
Auftragsvergabe einhergeht.
FBL Hesebeck verneint die Anfrage.
Rh Guhl / Wedler sprechen sich gegen einen Lärm- und Sichtschutzzaun
aus. Sie sind der Meinung, dass die veranschlagten Kosten in Höhe von 8.000,00 € für größere Anpflanzungen
genutzt werden sollten.
Aufgrund der Anregung von Rh Guhl und der anschließenden Diskussion,
stehen weitere Lösungsvorschläge für die Holzungsarbeiten mit anschließender
Neubepflanzung im Raum.
Rh Schulz: Die erste
Reihe (straßenseitig) der Bäume sind zu entfernen. Die zweite Baumreihe ist auf
einer Höhe von zwei Metern zu kürzen. Zwischen den verbliebenden Bäumen werden
Rankgewächse an Rankhilfen (Bspw. Maschendrahtzaun) angepflanzt.
Rh Zühlke: Abholzen der
Bäume gemäß des Beschlussvorschlages. Aufstellen eines Lärm-/ Sichtschutzes.
Die Begrünung des Lärm-/Sichtschutzes erfolgt durch die Anlieger. Die weitere
Bepflanzung wird gemäß des Angebotes der Fa. Meyer vorgenommen.
Nach weiterer Diskussion beantragt Rh Wedler die Vertagung des TOP. Die Verwaltung wird vom Ausschuss für Bau,
Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Vorschläge von
Rh Guhl/Wedler, Rh Schulz, sowie Rh Zühlke auf Durchsetzbarkeit und
Finanzierung hin zu prüfen.
Abstimmung: 6 Ja
Rh Walter regt zur Gewährleistung des Lärmschutzes an, auf der
Landesstraße zwischen des
Ortsschildes und des neugestalteten Bereichs der Brückenunterführung
eine 50-km/h-Zone
einzurichten.
Für die Einrichtung einer 50-km/h-Zone im Bereich der Landesstraße ist
der Landkreis Lüchow-
Dannenberg anordnende Behörde. Die Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und
Verkehr ist in diesem Verfahren jedoch im Vorwege anzuhören, erläutert
FBL Hesebeck.
Zunächst ist von der Stadt Hitzacker (Elbe) ein Antrag an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg
zu stellen, welcher dann letztendlich
von dort entschieden wird.
Alle Ausschussmitglieder befürworten die Beantragung einer 50-km/h-Zone
auf der
Landesstraße zwischen des Ortsschildes und des neugestalteten Bereichs
der
Brückenunterführung.
Beschluss: Die Stadt Hitzacker (Elbe) beantragt eine
50-km/h-Zone an der
Landesstraße 231, zwischen des Ortsschildes und des neugestalteten
Bereichs der
Brückenunterführung, bei dem Landkreis-Lüchow-Dannenberg.
Abstimmung: 6 Ja
Beschluss:
Der Nadelwald in der Gemarkung Flur 12 Flurstück 89/53 mit einer Größe von 4.930 m² wird abgeholzt. Die Holzerträge werden zum Teil für die Wiederbepflanzung sowie einen Lärmschutzzaun/Sichtschutzzaun verwendet.