Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Es liegt der Antrag des Herrn Kail Schossier vor, die Straßenseitenräume zwischen den Ortslagen Schmessau, Bredenbock, Govelin, Tollendorf, sowie bei Futterknappheit ebenfalls die Seitenräume bei Sarenseck, Metzingen, Mailage und Schmardau zur Beweidung mit einer Schafherde zu nutzen.

Der Antrag ist als Anlage der Vorlage  beigefügt.

 

Die Beweidung der Straßenseitenräume stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung gem. §  18 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) da. Diese bedarf der Genehmigung des Straßenbaulastträgers.

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die Gemeinverträglichkeit der Nutzung mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Straße.

Im vorliegenden Fall ist die Gemeinverträglichkeit nur gewährleistet, wenn der Antragsteller die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, die Leichtigkeit des Verkehrs durch die Zäunung nicht behindert wird, eine ordnungsgemäße Beschilderung der Zäunungen errichtet und der Straßenbaulastträger in jedem Falle der Haftung entbunden wird. Die Entbindung der Haftung ist durch einen entsprechenden vorzulegenden Versicherungsschein, der die Nutzung öffentlicher  Straßenseitenräume beinhaltet, nachzuweisen.

 

Eine weitere Voraussetzung ist die detaillierte Antragstellung, diese hat die Benennung der genauen Flächen und die Benennung der Nutzungszeiträume sowie die Hinterlegung des entsprechenden Versicherungsnachweises zum Inhalt.

 

Bgm Stegemann trägt vor.

 

Verw. Ang. Trapp teilt mit, dass die vorgegeben Rahmenbedingungen einzuhalten sind.

 

Auf Bedenken von stv. Bgm Jahnke teilt Verw. Ang. Trapp mit, dass eine Beweidung innerhalb einer geschlossenen Ortsschaft aufgrund der Straßenreinigungssatzung nicht möglich ist.

 

Lt. vorliegendem Antrag  möchte der Schäfer den Mühlenberg als Rückzugsort für seine Herde nutzen.

 

Die Sitzung wird von  21.12 Uhr bis 21.13 Uhr unterbrochen, damit Herr  Schossier seine beabsichtigte Nutzung des Mühlenbergs erläutern kann.

 

Herr Schossier teilt mit, dass er den Mühlenberg u.a. als Scherplatz, für seinen Bauwagen und zur Material- und Holzlagerung nutzen möchte. 

 

Nach Wiedereröffnung  der Sitzung wird festgestellt,  dass der Mühlenberg bereits für eine andere Nutzung (Funkantenne) zur Verfügung gestellt wurde. Hier gibt es bereits Vorverträge mit der Telecom.

 

Der Rat Göhrde fasst daher nach Vorlage folgenden   


Beschluss:

Dem Antrag wird unter der Voraussetzung entsprochen, dass der Antragsteller die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, die Leichtigkeit des Verkehrs durch die Zäunung nicht behindert wird, eine ordnungsgemäße Beschilderung der eingezäunten Bereiche errichtet und der Straßenbaulastträger in jedem Falle der Haftung entbunden wird. Die Entbindung der Haftung ist durch einen entsprechenden vorzulegenden Versicherungsschein, der die Nutzung öffentlicher  Straßenseitenräume beinhaltet, nachzuweisen.

Über die Nutzung wird eine widerrufliche schriftliche Genehmigung nach detaillierter Antragstellung erteilt.