Sitzung: 11.09.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/397/2013
Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
des Herrn Kail Schossier vor, die Straßenseitenräume zwischen den Ortslagen
Schmessau, Bredenbock, Govelin, Tollendorf, sowie bei Futterknappheit ebenfalls
die Seitenräume bei Sarenseck, Metzingen, Mailage und Schmardau zur Beweidung
mit einer Schafherde zu nutzen.
Der Antrag ist als
Anlage der Vorlage beigefügt.
Die Beweidung der
Straßenseitenräume stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung
gem. § 18 des Niedersächsischen
Straßengesetzes (NStrG) da. Diese bedarf der Genehmigung des
Straßenbaulastträgers.
Voraussetzung für
die Erteilung der Genehmigung ist die Gemeinverträglichkeit der Nutzung mit der
bestimmungsgemäßen Nutzung der Straße.
Im vorliegenden
Fall ist die Gemeinverträglichkeit nur gewährleistet, wenn der Antragsteller
die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, die Leichtigkeit des Verkehrs durch
die Zäunung nicht behindert wird, eine ordnungsgemäße Beschilderung der
Zäunungen errichtet und der Straßenbaulastträger in jedem Falle der Haftung
entbunden wird. Die Entbindung der Haftung ist durch einen entsprechenden
vorzulegenden Versicherungsschein, der die Nutzung öffentlicher Straßenseitenräume beinhaltet, nachzuweisen.
Eine weitere
Voraussetzung ist die detaillierte Antragstellung, diese hat die Benennung der
genauen Flächen und die Benennung der Nutzungszeiträume sowie die Hinterlegung
des entsprechenden Versicherungsnachweises zum Inhalt.
Bgm Stegemann trägt
vor.
Verw. Ang. Trapp
teilt mit, dass die vorgegeben Rahmenbedingungen einzuhalten sind.
Auf Bedenken von
stv. Bgm Jahnke teilt Verw. Ang. Trapp mit, dass eine Beweidung innerhalb einer
geschlossenen Ortsschaft aufgrund der Straßenreinigungssatzung nicht möglich
ist.
Lt. vorliegendem
Antrag möchte der Schäfer den Mühlenberg
als Rückzugsort für seine Herde nutzen.
Die Sitzung wird
von 21.12 Uhr bis 21.13 Uhr unterbrochen,
damit Herr Schossier seine beabsichtigte
Nutzung des Mühlenbergs erläutern kann.
Herr Schossier
teilt mit, dass er den Mühlenberg u.a. als Scherplatz, für seinen Bauwagen und
zur Material- und Holzlagerung nutzen möchte.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird festgestellt, dass der Mühlenberg bereits für eine andere
Nutzung (Funkantenne) zur Verfügung gestellt wurde. Hier gibt es bereits
Vorverträge mit der Telecom.
Der Rat Göhrde fasst daher nach Vorlage folgenden
Beschluss:
Dem Antrag wird
unter der Voraussetzung entsprochen, dass der Antragsteller die
Verkehrssicherungspflicht übernimmt, die Leichtigkeit des Verkehrs durch die Zäunung
nicht behindert wird, eine ordnungsgemäße Beschilderung der eingezäunten
Bereiche errichtet und der Straßenbaulastträger in jedem Falle der Haftung
entbunden wird. Die Entbindung der Haftung ist durch einen entsprechenden
vorzulegenden Versicherungsschein, der die Nutzung öffentlicher Straßenseitenräume beinhaltet, nachzuweisen.
Über die Nutzung
wird eine widerrufliche schriftliche Genehmigung nach detaillierter
Antragstellung erteilt.