Sitzung: 16.09.2013 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/388/2013
Rf Felber erläutert
den Antrag der CDU-Fraktion, eine Resolution gegen die geplanten Änderungen des
Nds. Kommunalverfassungsgesetzes und des Nds. Kommunalwahlgesetzes, die die
Folge einer Verkürzung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf fünf Jahre
hätten, zu beschließen.
In der
nachfolgenden Diskussion werden zahlreiche Argumente gegen die Resolution
vorgebracht. Der Vorteil der Deckungsgleichheit der Wahlperioden wird dem
Argument des Dauerwahlkampfes entgegengestellt. Die Auffassung dass Qualitäten
eines Hauptverwaltungsbeamten bereits nach kurzer Zeit sichtbar werden und es
auch bei wechselnden Mehrheitsverhältnisse in der Politik gelingen muss zu
konstruktiver Arbeit zu gelangen, dem Argument der Kontinuität bei längerer
Amtszeit.
Rh Fathmann fügt
an, dass er es als entscheindes Argument ansieht, dass sich keine
qualifizierten Bewerbe auf eine Amtszeit von nur 5 Jahren einlassen werden.
Stv. Bgm Schwidder
stellt den Antrag, die Entscheidung zur Beleuchtung von allen Seiten in den FCD
zu verweisen.
Der Rat stimmt
folgendermaßen über den Antrag ab:
1 ja 2 enth 16 nein
Der Rat lehnt den
Antrag der CDU-Fraktion wie folgt ab.
Beschluss:
Die Resolution
gegen die geplanten Gesetzesänderungen mit der Folge der Verkürzung der
Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten wird beschlossen.