Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 11, Enthaltungen: 1

 

Rf Felber erläutert den Antrag der CDU-Fraktion, eine Resolution gegen die geplanten Änderungen des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes und des Nds. Kommunalwahlgesetzes, die die Folge einer Verkürzung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten auf fünf Jahre hätten, zu beschließen.

 

In der nachfolgenden Diskussion werden zahlreiche Argumente gegen die Resolution vorgebracht. Der Vorteil der Deckungsgleichheit der Wahlperioden wird dem Argument des Dauerwahlkampfes entgegengestellt. Die Auffassung dass Qualitäten eines Hauptverwaltungsbeamten bereits nach kurzer Zeit sichtbar werden und es auch bei wechselnden Mehrheitsverhältnisse in der Politik gelingen muss zu konstruktiver Arbeit zu gelangen, dem Argument der Kontinuität bei längerer Amtszeit.

Rh Fathmann fügt an, dass er es als entscheindes Argument ansieht, dass sich keine qualifizierten Bewerbe auf eine Amtszeit von nur 5 Jahren einlassen werden.

Stv. Bgm Schwidder stellt den Antrag, die Entscheidung zur Beleuchtung von allen Seiten in den FCD zu verweisen.

Der Rat stimmt folgendermaßen über den Antrag ab:
1 ja         2 enth   16 nein

 

Der Rat lehnt den Antrag der CDU-Fraktion wie folgt ab.

 

 


Beschluss:

Die Resolution gegen die geplanten Gesetzesänderungen mit der Folge der Verkürzung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamten wird beschlossen.