Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag aus der Vorlage :

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt, gemeinsam mit den Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Gartow sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Verhandlungen zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung von Fundtieren mit dem Tierheim Lüneburg zu führen.

Die zur Unterbringung von Fundtieren notwendigen Zahlungen werden zunächst auf 21.000,00 Euro pro Jahr begrenzt.

Die im Jahr 2013 voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von rund 5.000,00 Euro werden als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.

 

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 18.06.2013 ist der Landkreis an die Samtgemeinden herangetreten, um zu klären, ob Bereitschaft besteht gemeinsam die Betriebskosten für ein kreisweites Tierheim zu übernehmen. Dahinter steckt die Idee, dass jeder beteiligte kommunale Partner pro Einwohner 1 € für künftige Betriebskosten leistet. Für den Landkreis wären das knapp 50.000 €. Für die Samtgemeinden die gleiche Summe entsprechend der Einwohnerzahl. Der Landkreis hatte um Rückmeldung gebeten, ob die Samtgemeinden bereit und in der Lage sind, einen solchen Weg für die Zukunft mitzugehen. Bei entsprechender Bereitschaft erklärte sich der Landkreis bereit ein tragfähiges Konzept zu verhandeln.

 

In seiner Sitzung vom 25.06.2013 hat der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Verwaltung beauftragt, dem Landkreis mitzuteilen, dass die Samtgemeinde Elbtalaue die vorschlagende Initiative unterstützt.

 

Im Rahmen der Gefahrenabwehr sind die Samtgemeinden für Fundtiere und ihre ordnungsgemäße Unterbringung zuständig. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.

Bisher wurden Fundtiere für kurze Übergangszeiten in einer eigens dafür errichteten Zwingeranlage auf dem Gelände des Betriebshofes in Dannenberg untergebracht. Die Betreuung wird durch Mitarbeiter des Betriebshofes sichergestellt. Fundhunde konnten zu über 90 % nach wenigen Tagen an den Besitzer zurückgegeben werden.  Die übrigen wurden in die Obhut von Privatpersonen gegeben und es wurde gemeinsam versucht die Tiere zu vermitteln.

Fundkatzen sind in der Vergangenheit nahezu überhaupt nicht bei der Samtgemeinde, sondern bei der Tierhilfe Wendland abgegeben worden.

 

Die Tierhilfe Wendland muss die von ihr gepachtete Hofstelle in Breustian nach Kündigung durch den Eigentümer  in absehbarer Zeit räumen.

Mit Zeitungsanzeige vom 21.8.2013 hat die Tierhilfe Wendland e.V, einen sofortigen Aufnahmestopp für alle Fund- und Abgabetiere mitgeteilt.

 

Eine kurzfristige Lösung für die Unterbringung aller Fundtiere in der Samtgemeinde Elbtalaue ist erforderlich. Die Lösung muss den Ansprüchen einer ordnungsgemäßen tierschutzgerechten Unterbringung genügen, für die Kommunen aber auch finanzierbar sein.

 

In Abstimmung mit den Samtgemeinden hat der Landkreis zwischenzeitlich unterschiedliche Lösungsvarianten geprüft, wobei es letztendlich vier verschiedene Lösungsansätze gibt:

 

  1. Errichtung eines eigenen kreisweiten Tierheimes
  2. Umnutzung eigener Liegenschaften
  3. Pacht eines Grundstücks mit entsprechenden Gebäuden
  4. Kooperation mit bestehendem Tierheim

 

Für alle Varianten gibt es gemäß den Tierschutzgesetzen bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. In der Anlage sind diese beschrieben. Diese definierten Voraussetzungen bildeten die Grundlage aller Betrachtungen.

 

Zu 1.) 

Entsprechend der definierten Raumbedarfe ist für die Errichtung eines neuen, eigenen Tierheims eine Investitionssumme in Höhe von rund 600.000,00 Euro notwendig. Hinzu kommen dann Personal- und Betreuungskosten, die jährlich nochmals bei ca. 80.000,00 Euro liegen dürften sowie Sachkosten für den Betrieb.

 

Zu 2.)

Auch hier ist natürlich der notwendige Raumbedarf zu berücksichtigen. Als Liegenschaft, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden könnte, wurde die Jugendfreizeitanlage in Meudelfitz begutachtet. Die reinen Umbaukosten würden ca. 350.000,00 Euro betragen. Es wären alljährlich weitere Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00 Euro für die Betreuung notwendig sowie Sachkosten für den Betrieb.

 

Zu3.)

Als mögliches und auch angebotenes Mietobjekt wurde das Gelände des Funkturmes in Groß Gusborn/Langendorf begutachtet. Um Investitionskosten zu sparen, die ansonsten der Investitionskosten in Meudelfitz wären, hat sich der Eigentümer bereit erklärt, die Investitionen zu tätigen. Dafür wäre dann eine Miete in Höhe von ca. 64.000,00 (Netto) jährlich notwendig. Auch hier wären weiterhin für die Betreuung jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 80.000,00 Euro zu zahlen sowie Sachkosten für den Betrieb.

 

Zu 4.)

Da der Landkreis Lüchow-Dannenberg auch in der Vergangenheit bereits mehrfach mit dem Tierheim in Lüneburg kooperiert  hat wurde dort eine Anfrage nach einer möglichen Kooperation gestellt. Das Tierheim Lüneburg hat sich bereit erklärt, bei Zahlung einer jährlichen Pauschale in Höhe von 100.000,00 Euro eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen. Für alle vier Lösungsansätze sind in der Anlage die Kriterien zu ersehen. Außerdem sind die notwendigen grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Tierheim dargestellt.

Aus Sicht der Verwaltung wird der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Tierheim als sinnvollste und günstigste Alternative gesehen.

Außerdem erscheint es aus Sicht der Verwaltung für eine weitere Vermittlung der Tiere von Vorteil, wenn sie im Tierheim Lüneburg betreut werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, kurzfristig die notwendige Kooperationsvereinbarung zu schließen. Ein erster Entwurf einer möglichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

Aufgrund des Aufnahmestopps bei der Tierhilfe Wendland e.V. wird bereits eine vorübergehende Zusammenarbeit mit dem Tierheim Lüneburg, insbesondere für Fundkatzen, vor dem Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angestrebt.

Gespräche hierzu werden geführt. Im Fachausschuss wird über die Ergebnisse berichtet.

 

Während einer Sitzungsunterbrechung verliest der Diakon und Sozialpädagoge Georg Schade einen offenen Brief von Tierfreunden aus dem Wendland. Dieser ist der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

1.Samtgemeinderätin Steckelberg berichtet, dass für Katzen eine kreisinterne Lösung gefunden werden soll, da hierfür die baurechtlichen Voraussetzungen eher zu erfüllen sind und die Betreuung von Katzen mit Hilfe hiesiger Ehrenamtler voraussichtlich leistbar wäre. Hier wünscht sich die Samtgemeinde weitere Gespräche mit der Tierhilfe Wendland bzw. möglicher Nachfolgevereine, auch im Hinblick auf den erlass einer Kastrationsverordnung für Katzen.

 

Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der AIZE dem SgR folgenden geänderten Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt, gemeinsam mit den Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Gartow sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Verhandlungen zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung und Versorgung von Tieren, die nach Gefahrenabwehrrecht, Fundrecht, Tierschutzrecht oder Niedersächsischem Hundesetz unterzubringen zu sind,  mit dem Landkreis Lüneburg zu führen . Die hierfür notwendigen Zahlungen werden zunächst auf 21.000 € pro Jahr begrenzt.

Die im Jahr 2013 voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 Euro werden als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.

 

Die Kooperationsvereinbarung ist nach Möglichkeit mit einer kurzen Laufzeit zu versehen.

Parallel ist ein "Runder Tisch" einzurichten mit dem möglichen Ziel, ggfs auch für Teilbereiche, eine eigene Lösung für den Landkreis zu finden.

Der endgültige Vertrag ist dem Ausschuss für Interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus und dem Samtgemeindeausschuss vorzulegen.

 

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt, gemeinsam mit den Samtgemeinden Lüchow (Wendland) und Gartow sowie dem Landkreis Lüchow-Dannenberg Verhandlungen zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Unterbringung und Versorgung von Tieren, die nach Gefahrenabwehrrecht, Fundrecht, Tierschutzrecht oder Niedersächsischem Hundesetz unterzubringen zu sind,  mit dem Landkreis Lüneburg zu führen . Die hierfür notwendigen Zahlungen werden zunächst auf 21.000 € pro Jahr begrenzt.

Die im Jahr 2013 voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 5.000, 00 Euro werden als außerplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt.

 

Die Kooperationsvereinbarung ist nach Möglichkeit mit einer kurzen Laufzeit zu versehen.

Parallel ist ein "Runder Tisch" einzurichten mit dem möglichen Ziel, ggfs auch für Teilbereiche, eine eigene Lösung für den Landkreis zu finden.

Der endgültige Vertrag ist dem Ausschuss für Interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus und dem Samtgemeindeausschuss vorzulegen.