Sitzung: 16.09.2013 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/328/2013
Herr Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Mit Erlass vom 10.06.2013 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales,
Frauen, Familie, Gesundheit und Integration das Fördermittelkontingent um
605.000,00 € für den Ausbau des Vorplatzes des Ostbahnhofes erhöht. Gemäß
Ziffer 4.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete, hat die Gemeinde das zur
Förderung vorgesehene Gebiet durch Beschluss festzulegen. Eine Bewilligung von
Fördermitteln durch die NBank kann nur erfolgen, sofern sich die Maßnahme auch
im Fördergebiet befindet.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 08.10.2007 bereits das ISEK und
damit auch das Fördergebiet festgelegt. Allerdings wurde ausschließlich das
Flurstück berücksichtigt, auf dem sich der Ostbahnhof befindet. Eine
darüberhinausgehende Förderung war zum damaligen Zeitpunkt nicht denkbar.
Um für den Ausbau
des Vorplatzes Ostbahnhof Fördermittel beantragen zu können, ist die
Erweiterung des Fördergebietes zwingend notwendig.
Die Erweiterung
des Fördergebietes umfasst folgende
Flurstücke der Flur 19 der Gemarkung Dannenberg (Elbe):
151 / 22
151 / 54
151 / 66
151 / 70 (teilweise)
151 / 71
151 / 72
478 / 151
Es besteht
Einigkeit, dass die Einbeziehung des Vorplatzes in das Fördergebiet äußerst
wünschenswert ist.
Ohne Beratung fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Das Fördergebiet
für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung
städtischer Gebiete (Ausbau Vorplatz Ostbahnhof) wird um das in der Anlage
dargestellte Gebiet erweitert.