Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt.
Mit Erlass vom 10.06.2013 hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration das Fördermittelkontingent um 605.000,00 € für den Ausbau des Vorplatzes des Ostbahnhofes erhöht. Gemäß Ziffer 4.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete, hat die Gemeinde das zur Förderung vorgesehene Gebiet durch Beschluss festzulegen. Eine Bewilligung von Fördermitteln durch die NBank kann nur erfolgen, sofern sich die Maßnahme auch im Fördergebiet befindet.

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 08.10.2007 bereits das ISEK und damit auch das Fördergebiet festgelegt. Allerdings wurde ausschließlich das Flurstück berücksichtigt, auf dem sich der Ostbahnhof befindet. Eine darüberhinausgehende Förderung war zum damaligen Zeitpunkt nicht denkbar.

Um für den Ausbau des Vorplatzes Ostbahnhof Fördermittel beantragen zu können, ist die Erweiterung des Fördergebietes zwingend notwendig.

Die Erweiterung des  Fördergebietes umfasst folgende Flurstücke der Flur 19 der Gemarkung Dannenberg (Elbe):

                151 / 22

                151 / 54

                151 / 66

                151 / 70 (teilweise)

                151 / 71

                151 / 72

                478 / 151

 

Es besteht Einigkeit, dass die Einbeziehung des Vorplatzes in das Fördergebiet äußerst wünschenswert ist.
Ohne Beratung fasst der Rat folgenden

 

 

 


Beschluss:

Das Fördergebiet für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete (Ausbau Vorplatz Ostbahnhof) wird um das in der Anlage dargestellte Gebiet erweitert.