Sitzung: 27.08.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/355/2013
Der Vorlage
beigefügt ist ein Antrag der Fraktion Sozial ökologische Liste (Soli).
Seitens der
Verwaltung wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:
In der Begründung des Antrages wird dargelegt, dass der Streifen auf der
Asphaltdecke lediglich ca. 80 cm sei. Dies ist nicht richtig, der Streifen hat
eine Breite von 98 cm. Die Breite der Markierung ist bei der Berechnung der
Breite einzubeziehen, diese beträgt 10 cm. Außerdem ist es nicht richtig, dass
sich zwischen der Gosse und der asphaltierenden Fahrbahn Kanten von 5 cm Höhe
befinden. Die maximale Höhe der Kante beträgt 2,10 cm.
Desweiteren ist es
nicht richtig, das unter Einbeziehung der Gosse lediglich die Mindestbreite von
1,25 m erreicht wird. Der Angebotsstreifen besitzt eine Breite von 1,48 m.
Es war bei der
politischen Beschlussfassung Einvernehmen darüber erzielt worden, das auf der
Deichseite weiterhin „Parkmöglichkeiten“ bestehen bleiben sollten. Dieser
„Parkstreifen“ besitzt im Mittel eine Breite von 1,35 m, variiert aber stark
zwischen 1,13 m (vor Haus Nr. 3) und 1,52 m (vor Haus Nr. 11). Selbst ein
Renault Twingo besitzt ohne Spiegel eine Breite von 1,65 m. Das bedeutet, das
jedes dort parkende Auto mindestens die 50 cm breite Gosse an der Deichseite in
Anspruch nimmt.
Außerdem war zur
optischen Einengung der Fahrbahn beschlossen worden, zwei Blumenkübel an der
Deichseite aufzustellen. Diese Blumenkübel engen die Fahrbahn punktuell auf
4,50 m ein.
Aus Sicht der
Verwaltung ist der angelegte Schutzstreifen sachgerecht; die vorhandene Breite
bietet dem Radfahrer Schutz. Gemäß der Richtlinie (RSA 95) beträgt der Lichte
Raum eines Radfahrers in der Breite 0,80 m. Dazu sollte ein 0,20 m breiter
Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sind
erfüllt. Aufgrund der Breite des Angebotsstreifens auf der asphaltierten
Fahrbahn kann ein Radfahrer einen Abstand von 0,40 m zur Gosse einhalten.
Richtig ist, dass
die vorhandenen Kanten, zwischen asphaltierter Fläche und Gosse, das Befahren
der Gossen bzw. das Wechseln von Gosse zur asphaltierten Fläche erschweren.
Hier sollten die Kanten angeglichen werden. Eine Verbreiterung des
Angebotsstreifens würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer Erhöhung
der Sicherheit der Radfahrer führen, da unter der Voraussetzung der
Beibehaltung der Parkmöglichkeit auf der Deichseite keine Fahrbahnbreite von
mindestens 4,50 m erhalten bleibt, was zu einem dauerhaften Überfahren des
Angebotsstreifens führt.
Grundsätzlich
besteht die Möglichkeit, den Angebotsstreifen mit Kraftfahrzeugen zu
überfahren. Dieses sollte jedoch nur die Ausnahme darstellen und darf nicht zur
Gefährdung der Fahrradfahrer führen. Sofern der Angebotsstreifen verbreitert
und somit die Fahrbahn noch mehr einengen würde, ist davon auszugehen, das der
Angebotsstreifen ständig überfahren und somit seiner eigentlichen Bestimmung
nicht mehr gerecht wird.
FBL Hesebeck trägt vor, dass entgegen den Angaben in
der Vorlage zum Teil größere Absätze als 2,1 cm vorhanden sind.
Rh Herzog erläutert seinen Antrag.
AV Siemke weist darauf hin, dass die Breite der Straße
die gewollten Nutzungen (Schutzstreifen, 4,50m Fahrbahn und Parkstreifen am
Deichfuß) nicht hergibt. Insbesondere im Bereich des Parkstreifens ist eine
4,50m breite Fahrbahn nicht gegeben.
Rh Tapper trägt vor, dass politisch gewollt war, dass
stadtauswärts fahrende Fahrzeuge im Bereich des Parkstreifens warten und den
einwärts fahrenden Verkehr durchlassen.
FBL Hesebeck erklärt, dass die Linienmarkierung dem
Angebotsstreifen zuzurechnen ist.
Rh Herzog bittet, die
entsprechende Rechtsgrundlage im Protokoll zu benennen.
Anmerkung der
Verwaltung: Rechtsgrundlage ist die ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) und
die daraus folgende Praxis.
Auf Nachfrage von AV Siemke beurteilt Herr Müller vom
Ingenieurbüro Schubert, dass versucht worden ist allen Belangen gerecht zu
werden. Um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, sollte baulich versucht
werden, Begegnungsverkehr zu verhindern. Schutzstreifen werden bei Neuplanungen
mit einer 0,34m breiten Gosse in 1,25m bis 1,50m Breite ausgeführt, wobei Gosse
und Linienmarkierung zum Schutzstreifen gehören. Bei breiteren Schutzstreifen
erhöht sich die Gefahr, dass der Schutzstreifen überfahren wird. Herr Müller
empfiehlt, die Fahrbahnbreite zu belassen und die Asphaltkante abzufräsen.
AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:38 Uhr.
Der Anlieger Schulze informiert darüber, dass
schneller gefahren wird seitdem die Blumenkübel aufgestellt sind, weil die
Fahrer versuchen, vor dem Gegenverkehr an den Kübeln vorbei zu fahren und
darüber, dass der Schutzstreifen auch in verkehrter Richtung benutzt wird.
AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:41 Uhr wieder.
Im Folgenden wird über eine Verbesserung der Situation
im Bereich der Gosse des Schutzstreifens diskutiert. Das Hochnehmen der
gesamten Gosse und Herstellen in Gussasphalt verursacht hohe Kosten. Das
Überziehen der gesamten Gosse mit Gussasphalt wird gegenüber dem Abfräsen der
Kante als bessere Lösung angesehen.
Rh Schumacher und Rh Tapper weisen darauf hin, dass
der Schutzstreifen wenig genutzt wird, auf der gegenüberliegenden Straßenseite
ein Geh-Radweg vorhanden ist und sprechen sich dafür aus, die Erstellung des
Verkehrsentwicklungsplanes abzuwarten.
AV Siemke spricht sich gegen eine Rückbaumaßnahme der
Gartower Straße aus. Er weist darauf hin, dass für eine 2 cm starke
Gussasphaltschicht keine Gewährleistung gegeben werden kann und schlägt vor,
einen problematische Teilbereich probeweise in Gussasphalt herzustellen und im
nächsten Jahr eine Überprüfung vorzunehmen.
Rh Herzog erklärt, dem Vorschlag nur unter der
Voraussetzung zuzustimmen, dass zukünftig bei Sanierungsmaßnahmen der Ausschuss
frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen informiert wird.
Die Ausschussmitglieder bitten folgende Kosten zu
ermitteln:
a)
Herstellen einer neuen Gossen einschließlich
Hochziehen der Einläufe
b) Überziegen der Gosse
mit einer Gussasphaltschicht einschl. Hochziehen der Einläufe
c) Entfernen der
Leitlinie des Schutzstreifens und Aufbringen einer neuen Leitlinie
d) Abfräsen der
Asphaltkante an der Gosse
Anmerkung der
Verwaltung:
zu a) Gosse
herstellen ca. 60 €/m bei 280m = 16.800 € Netto plus Hochziehen der
Einläufe, Baustelleneinrichtung,
Mehrwertsteuer usw., Gesamtkosten ca. 25.000 € Brutto.
zu b) 9
Abläufe hochziehen: 2 Std. pro Ablauf = 18 Std. x 40 € = 720 € Netto
280m Gussasphalt auf die Gosse aufbringen x 15 €/m = 4.200 € Netto
Gesamtkosten: ca. 6.000 € Brutto
zu c) Gesamtkosten: ca. 2.500 €
zu d) Ein
Abfräsen der Deckschicht der Straße ist aus technischer Sicht zu vermeiden, da
nur 4 cm Verschleißschicht vorhanden sind. Außerdem ist die Oberfläche danach
offenporig und es könnte
zu Frostschäden führen.
Rh Herzog bittet die Verwaltung, einen Bericht des
ADFC über Sicherheitsabstände zu Fahrradfahrer an die Ratsmitglieder zu
verteilen.
Anmerkung der Verwaltung: Der Bericht wurde am
30.08.2013 verschickt.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss
folgenden
Beschluss:
Ein problematischer Teilbereich der Gosse des
Schutzstreifens in der Gartower Straße wird probeweise in Gussasphalt
hergestellt und im nächsten Jahr auf seine Funktionalität und Haltbarkeit
überprüft.