Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Der Vorlage beigefügt ist ein Antrag der Fraktion Sozial ökologische Liste (Soli).

 

Seitens der Verwaltung wird zu dem Antrag wie folgt Stellung genommen:
In der Begründung des Antrages wird dargelegt, dass der Streifen auf der Asphaltdecke lediglich ca. 80 cm sei. Dies ist nicht richtig, der Streifen hat eine Breite von 98 cm. Die Breite der Markierung ist bei der Berechnung der Breite einzubeziehen, diese beträgt 10 cm. Außerdem ist es nicht richtig, dass sich zwischen der Gosse und der asphaltierenden Fahrbahn Kanten von 5 cm Höhe befinden. Die maximale Höhe der Kante beträgt 2,10 cm.

Desweiteren ist es nicht richtig, das unter Einbeziehung der Gosse lediglich die Mindestbreite von 1,25 m erreicht wird. Der Angebotsstreifen besitzt eine Breite von 1,48 m.

Es war bei der politischen Beschlussfassung Einvernehmen darüber erzielt worden, das auf der Deichseite weiterhin „Parkmöglichkeiten“ bestehen bleiben sollten. Dieser „Parkstreifen“ besitzt im Mittel eine Breite von 1,35 m, variiert aber stark zwischen 1,13 m (vor Haus Nr. 3) und 1,52 m (vor Haus Nr. 11). Selbst ein Renault Twingo besitzt ohne Spiegel eine Breite von 1,65 m. Das bedeutet, das jedes dort parkende Auto mindestens die 50 cm breite Gosse an der Deichseite in Anspruch nimmt.

Außerdem war zur optischen Einengung der Fahrbahn beschlossen worden, zwei Blumenkübel an der Deichseite aufzustellen. Diese Blumenkübel engen die Fahrbahn punktuell auf 4,50 m ein.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist der angelegte Schutzstreifen sachgerecht; die vorhandene Breite bietet dem Radfahrer Schutz. Gemäß der Richtlinie (RSA 95) beträgt der Lichte Raum eines Radfahrers in der Breite 0,80 m. Dazu sollte ein 0,20 m breiter Sicherheitsabstand zur Fahrbahn eingehalten werden. Diese Voraussetzungen sind erfüllt. Aufgrund der Breite des Angebotsstreifens auf der asphaltierten Fahrbahn kann ein Radfahrer einen Abstand von 0,40 m zur Gosse einhalten.

Richtig ist, dass die vorhandenen Kanten, zwischen asphaltierter Fläche und Gosse, das Befahren der Gossen bzw. das Wechseln von Gosse zur asphaltierten Fläche erschweren. Hier sollten die Kanten angeglichen werden. Eine Verbreiterung des Angebotsstreifens würde nach Auffassung der Verwaltung nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit der Radfahrer führen, da unter der Voraussetzung der Beibehaltung der Parkmöglichkeit auf der Deichseite keine Fahrbahnbreite von mindestens 4,50 m erhalten bleibt, was zu einem dauerhaften Überfahren des Angebotsstreifens führt.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Angebotsstreifen mit Kraftfahrzeugen zu überfahren. Dieses sollte jedoch nur die Ausnahme darstellen und darf nicht zur Gefährdung der Fahrradfahrer führen. Sofern der Angebotsstreifen verbreitert und somit die Fahrbahn noch mehr einengen würde, ist davon auszugehen, das der Angebotsstreifen ständig überfahren und somit seiner eigentlichen Bestimmung nicht mehr gerecht wird.

 

FBL Hesebeck trägt vor, dass entgegen den Angaben in der Vorlage zum Teil größere Absätze als 2,1 cm vorhanden sind.

 

Rh Herzog erläutert seinen Antrag.

 

AV Siemke weist darauf hin, dass die Breite der Straße die gewollten Nutzungen (Schutzstreifen, 4,50m Fahrbahn und Parkstreifen am Deichfuß) nicht hergibt. Insbesondere im Bereich des Parkstreifens ist eine 4,50m breite Fahrbahn nicht gegeben.

 

Rh Tapper trägt vor, dass politisch gewollt war, dass stadtauswärts fahrende Fahrzeuge im Bereich des Parkstreifens warten und den einwärts fahrenden Verkehr durchlassen.

 

FBL Hesebeck erklärt, dass die Linienmarkierung dem Angebotsstreifen zuzurechnen ist.

 

Rh Herzog bittet, die entsprechende Rechtsgrundlage im Protokoll zu benennen.

Anmerkung der Verwaltung: Rechtsgrundlage ist die ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) und die daraus folgende Praxis.

 

Auf Nachfrage von AV Siemke beurteilt Herr Müller vom Ingenieurbüro Schubert, dass versucht worden ist allen Belangen gerecht zu werden. Um eine Verkehrsberuhigung zu erreichen, sollte baulich versucht werden, Begegnungsverkehr zu verhindern. Schutzstreifen werden bei Neuplanungen mit einer 0,34m breiten Gosse in 1,25m bis 1,50m Breite ausgeführt, wobei Gosse und Linienmarkierung zum Schutzstreifen gehören. Bei breiteren Schutzstreifen erhöht sich die Gefahr, dass der Schutzstreifen überfahren wird. Herr Müller empfiehlt, die Fahrbahnbreite zu belassen und die Asphaltkante abzufräsen.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:38 Uhr.

 

Der Anlieger Schulze informiert darüber, dass schneller gefahren wird seitdem die Blumenkübel aufgestellt sind, weil die Fahrer versuchen, vor dem Gegenverkehr an den Kübeln vorbei zu fahren und darüber, dass der Schutzstreifen auch in verkehrter Richtung benutzt wird.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:41 Uhr wieder.

 

Im Folgenden wird über eine Verbesserung der Situation im Bereich der Gosse des Schutzstreifens diskutiert. Das Hochnehmen der gesamten Gosse und Herstellen in Gussasphalt verursacht hohe Kosten. Das Überziehen der gesamten Gosse mit Gussasphalt wird gegenüber dem Abfräsen der Kante als bessere Lösung angesehen.

 

Rh Schumacher und Rh Tapper weisen darauf hin, dass der Schutzstreifen wenig genutzt wird, auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Geh-Radweg vorhanden ist und sprechen sich dafür aus, die Erstellung des Verkehrsentwicklungsplanes abzuwarten.

 

AV Siemke spricht sich gegen eine Rückbaumaßnahme der Gartower Straße aus. Er weist darauf hin, dass für eine 2 cm starke Gussasphaltschicht keine Gewährleistung gegeben werden kann und schlägt vor, einen problematische Teilbereich probeweise in Gussasphalt herzustellen und im nächsten Jahr eine Überprüfung vorzunehmen.

 

Rh Herzog erklärt, dem Vorschlag nur unter der Voraussetzung zuzustimmen, dass zukünftig bei Sanierungsmaßnahmen der Ausschuss frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen informiert wird.

 

Die Ausschussmitglieder bitten folgende Kosten zu ermitteln:

a)     Herstellen einer neuen Gossen einschließlich Hochziehen der Einläufe

b)    Überziegen der Gosse mit einer Gussasphaltschicht einschl. Hochziehen der Einläufe

c)    Entfernen der Leitlinie des Schutzstreifens und Aufbringen einer neuen Leitlinie

d)    Abfräsen der Asphaltkante an der Gosse

 

Anmerkung der Verwaltung:

zu a)      Gosse herstellen ca. 60 €/m bei 280m = 16.800 € Netto plus Hochziehen der Einläufe,  Baustelleneinrichtung, Mehrwertsteuer usw., Gesamtkosten ca. 25.000 € Brutto.

zu b)      9 Abläufe hochziehen: 2 Std. pro Ablauf = 18 Std. x 40 € = 720 € Netto
280m Gussasphalt auf die Gosse aufbringen x 15 €/m = 4.200 € Netto

Gesamtkosten: ca. 6.000 € Brutto

zu c)      Gesamtkosten: ca. 2.500 €

zu d)      Ein Abfräsen der Deckschicht der Straße ist aus technischer Sicht zu vermeiden, da nur 4 cm Verschleißschicht vorhanden sind. Außerdem ist die Oberfläche danach offenporig und es könnte

zu Frostschäden führen.

 

Rh Herzog bittet die Verwaltung, einen Bericht des ADFC über Sicherheitsabstände zu Fahrradfahrer an die Ratsmitglieder zu verteilen.

Anmerkung der Verwaltung: Der Bericht wurde am 30.08.2013 verschickt.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Ein problematischer Teilbereich der Gosse des Schutzstreifens in der Gartower Straße wird probeweise in Gussasphalt hergestellt und im nächsten Jahr auf seine Funktionalität und Haltbarkeit überprüft.