Sitzung: 14.08.2013 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 40/337/2013
FBL Ringel erläutert den Sachverhalt an anhand der Vorlage.
Der Samtgemeinderat
hat in seiner Sitzung am 20.12.2012 die 1. Satzungsänderung beschlossen. Dabei
ist versehentlich die Aufwandsentschädigung für den Prüfer von Leinen und
Gurten entfallen. Diese umfangreiche Tätigkeit wird von einer Person für alle
Wehren im Samtgemeindebereich ausgeübt. Die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00
€ /mtl.
Nach kurzer
Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über
Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde
Elbtalaue.