Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

FBL Ringel erläutert den Sachverhalt an anhand der Vorlage.

Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.12.2012 die 1. Satzungsänderung beschlossen. Dabei ist versehentlich die Aufwandsentschädigung für den Prüfer von Leinen und Gurten entfallen. Diese umfangreiche Tätigkeit wird von einer Person für alle Wehren im Samtgemeindebereich ausgeübt. Die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00 € /mtl.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die anliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue.