Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

 

Grundlage:

Die derzeitige Leader-Förderperiode läuft von 2007-2013. Nach den aktuellen Informationen aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium wird sich der Beginn der neuen Förderperiode (2014-2020) auf Anfang 2015 verschieben, so dass für das Jahr 2014 eine Übergangsregelung zu treffen ist.

 

Der Zeitraum 2013-2014 sollte dazu genutzt werden, die laufende Förderperiode abzuschließen und eine entsprechende Evaluierung des bestehenden Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) durchzuführen, um auch Aussagen für die weitere Entwicklung zu erhalten. Ferner wäre 2014 das neue REK  für die Leader-Region Elbtalaue aufzustellen, um an dem landesweiten Wettbewerb teilnehmen zu können.

 

In der Förderperiode 2014-2020 sind erhebliche Mittelkürzungen bei der EU-Förderung zu erwarten.

Im Bereich des EFRE und ESF wird insgesamt von Kürzungen von rund 50% ausgegangen.

Ein Rückgang der ELER-Mittel ist deutschlandweit in Höhe von ca. 10% zu erwarten. Wie diese Kürzungen auf Niedersachsen aufgrund des Überganggebietes Lüneburg wirken werden, ist unklar.

Zudem  ist nicht festgelegt, wie sich die Mittelverteilung zwischen der 1. Säule (Landwirtschaftliche Subventionen) und der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) darstellen wird.

Ferner behält sich die EU-Kommission vor, bestimmte Förderbereiche bestimmten Fonds zuzuordnen. Derzeit ist z.B.  im Gespräch, im EFRE keine Tourismus-Förderung mehr zuzulassen, so dass ggf. hierfür nur noch der ELER zur Verfügung steht.

 

Die  Rahmenbedingungen für das neue Leader-REK, für den Wettbewerb und zu den Förderbedingungen liegen von Landesseite noch nicht vor. Aber es zeichnet sich ab, dass die Förderung für die Regionen in gleicher Höhe bestehen bleibt und die Förderschwerpunkte von den Regionen festgelegt werden können. Damit wäre hier eine Förderung der touristischen Infrastruktur möglich.

 

Um sich bei landesweit sinkenden Fördermöglichkeiten ein eigenes Förderbudget zu sichern, wird es daher für die Region als sinnvoll erachtet, sich an dem Leader-Wettbewerb zu beteiligen.

 

a) Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzeptes für die Förderperiode 2014-2020

Für die Beteiligung am Wettbewerb für die Leader-Förderung 2014-2020 ist in den Jahren 2013-2014 ein regionales Entwicklungskonzept (REK) aufzustellen. Hierfür wird zunächst eine Evaluierung des laufenden REK durchgeführt, dessen Ergebnisse bereits Grundlage für das neue REK sein werden.

Diese Evaluierung wird zum großen Teil durch das Regionalmanagement ggf. mit Unterstützung von externen Beratern durchgeführt. Für die Erstellung des REK ist auf jeden Fall ein externes Büro zu beauftragen. Das Regionalmanagement wird, soweit zulässig, unterstützend tätig werden.

 

Die Rahmenbedingungen für das neue REK werden voraussichtlich Ende 2013 vorliegen.

 Im 1. Halbjahr 2014 ist dann die Erstellung durchzuführen und bis Mitte 2014 dem Landwirtschaftsministerium vorzulegen. Derzeit wird von einer Kostenkalkulation für die Erstellung des REK von 36.000 Euro ausgegangen.

Ein konkretes Angebot liegt jedoch nicht vor, da die Bedingungen für den Wettbewerb noch nicht feststehen.

 

Bei einer Beteiligung aller 12 öffentlichen Partner bei der Finanzierung, würde dieses einen einmaligen Beitrag von 3.000 Euro bedeuten. Sollte ein oder mehrere öffentliche Partner sich nicht bei der Finanzierung beteiligen, erhöht sich der Betrag pro Partner entsprechend.

 

 

b) Finanzierung der neuen Förderperiode

Für das neue REK (Förderperiode 2014-2020) ist ein Kosten- und Finanzierungsplan aufzustellen.

Dabei ist zum einen die Kofinanzierung für das Regionalmanagement durch Erklärungen sicherzustellen und zum anderen ist die Finanzierung der vorgesehenen Förderprojekte und damit auch die Kofinanzierung der Leader-Projektmittel aufzuzeigen.

 

Zur Finanzierung des Regionalmanagements kann zurzeit davon ausgegangen werden, dass wieder ein Beteiligungs- und Fördersatz von 80 % der förderfähigen Nettokosten durch Leader-Mittel möglich sein wird. Das würde bedeuten, dass eine Kofinanzierung von 1.400 Euro pro Jahr bei 12 öffentlichen Partnern ausreichend wäre (Gesamt:16.800 Euro pro Jahr).

 

Um auch die Evaluierung des neuen Leaderentwicklungs- und Umsetzungsprozesses sicherzustellen, ist ein Zeitraum bis Ende 2021 zur Finanzierung des Leader-Managements sinnvoll.

Für die Kofinanzierung eigener Leader-Projekte in dem Förderzeitraum 2014-2020 können u.a. noch verfügbare Rückstellungen aus der Förderperiode 2007-2013 verwendet werden.

Ab 2015 sollen, wie bisher, jährlich 40.000,00 Euro  bereitgestellt werden.
Diese sind bereits in der Finanzplanung enthalten.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschlussvorschlag:

a) Die Samtgemeinde Elbtalaue stellt für die Erarbeitung des Leader-Entwicklungskonzeptes

    (2014-2020; 2021 Evaluierung) Mittel  in Höhe von bis zu 3.500 Euro zu Verfügung.

    Mittel sind haushaltsrechtlich bereits eingeplant.

 

b) Die Samtgemeinde Elbtalaue stellt für die neue Leader-Förderperiode ab dem 01.01.2015
    bis zum 31.12.2021 jährlich 1.400 Euro öffentliche Kofinanzierung zur Absicherung des
    Leader-Regionalmanagements bereit. Mittel sind haushaltsrechtlich bereits eingeplant.