Sitzung: 05.09.2013 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 02/280/2013
Sachverhalt:
Grundlage:
Die derzeitige
Leader-Förderperiode läuft von 2007-2013. Nach den aktuellen Informationen aus
dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium wird sich der Beginn der neuen
Förderperiode (2014-2020) auf Anfang 2015 verschieben, so dass für das Jahr
2014 eine Übergangsregelung zu treffen ist.
Der Zeitraum
2013-2014 sollte dazu genutzt werden, die laufende Förderperiode abzuschließen
und eine entsprechende Evaluierung des bestehenden Regionalen
Entwicklungskonzeptes (REK) durchzuführen, um auch Aussagen für die weitere
Entwicklung zu erhalten. Ferner wäre 2014 das neue REK für die Leader-Region Elbtalaue aufzustellen,
um an dem landesweiten Wettbewerb teilnehmen zu können.
In der
Förderperiode 2014-2020 sind erhebliche Mittelkürzungen bei der EU-Förderung zu
erwarten.
Im Bereich des EFRE
und ESF wird insgesamt von Kürzungen von rund 50% ausgegangen.
Ein Rückgang der
ELER-Mittel ist deutschlandweit in Höhe von ca. 10% zu erwarten. Wie diese
Kürzungen auf Niedersachsen aufgrund des Überganggebietes Lüneburg wirken
werden, ist unklar.
Zudem ist nicht festgelegt, wie sich die
Mittelverteilung zwischen der 1. Säule (Landwirtschaftliche Subventionen)
und der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) darstellen wird.
Ferner behält sich
die EU-Kommission vor, bestimmte Förderbereiche bestimmten Fonds zuzuordnen.
Derzeit ist z.B. im Gespräch, im EFRE
keine Tourismus-Förderung mehr zuzulassen, so dass ggf. hierfür nur noch der
ELER zur Verfügung steht.
Die Rahmenbedingungen für das neue Leader-REK,
für den Wettbewerb und zu den Förderbedingungen liegen von Landesseite noch
nicht vor. Aber es zeichnet sich ab, dass die Förderung für die Regionen in
gleicher Höhe bestehen bleibt und die Förderschwerpunkte von den Regionen
festgelegt werden können. Damit wäre hier eine Förderung der touristischen
Infrastruktur möglich.
Um sich bei
landesweit sinkenden Fördermöglichkeiten ein eigenes Förderbudget zu sichern,
wird es daher für die Region als sinnvoll erachtet, sich an dem
Leader-Wettbewerb zu beteiligen.
a) Erstellung des Regionalen
Entwicklungskonzeptes für die Förderperiode 2014-2020
Für die Beteiligung
am Wettbewerb für die Leader-Förderung 2014-2020 ist in den Jahren 2013-2014
ein regionales Entwicklungskonzept (REK) aufzustellen. Hierfür wird zunächst
eine Evaluierung des laufenden REK durchgeführt, dessen Ergebnisse bereits
Grundlage für das neue REK sein werden.
Diese Evaluierung
wird zum großen Teil durch das Regionalmanagement ggf. mit Unterstützung von
externen Beratern durchgeführt. Für die Erstellung des REK ist auf jeden Fall
ein externes Büro zu beauftragen. Das Regionalmanagement wird, soweit zulässig,
unterstützend tätig werden.
Die
Rahmenbedingungen für das neue REK werden voraussichtlich Ende 2013 vorliegen.
Im 1. Halbjahr 2014 ist dann die Erstellung
durchzuführen und bis Mitte 2014 dem Landwirtschaftsministerium vorzulegen.
Derzeit wird von einer Kostenkalkulation für die Erstellung des REK von 36.000
Euro ausgegangen.
Ein konkretes
Angebot liegt jedoch nicht vor, da die Bedingungen für den Wettbewerb noch
nicht feststehen.
Bei einer
Beteiligung aller 12 öffentlichen Partner bei der Finanzierung, würde dieses
einen einmaligen Beitrag von 3.000 Euro bedeuten. Sollte ein oder mehrere
öffentliche Partner sich nicht bei der Finanzierung beteiligen, erhöht sich der
Betrag pro Partner entsprechend.
b) Finanzierung der neuen Förderperiode
Für das neue REK
(Förderperiode 2014-2020) ist ein Kosten- und Finanzierungsplan aufzustellen.
Dabei ist zum einen
die Kofinanzierung für das Regionalmanagement durch Erklärungen sicherzustellen
und zum anderen ist die Finanzierung der vorgesehenen Förderprojekte und damit
auch die Kofinanzierung der Leader-Projektmittel aufzuzeigen.
Zur Finanzierung
des Regionalmanagements kann zurzeit davon ausgegangen werden, dass wieder ein
Beteiligungs- und Fördersatz von 80 % der förderfähigen Nettokosten durch Leader-Mittel
möglich sein wird. Das würde bedeuten, dass eine Kofinanzierung von 1.400 Euro
pro Jahr bei 12 öffentlichen Partnern ausreichend wäre (Gesamt:16.800 Euro pro
Jahr).
Um auch die
Evaluierung des neuen Leaderentwicklungs- und Umsetzungsprozesses
sicherzustellen, ist ein Zeitraum bis Ende 2021 zur Finanzierung des
Leader-Managements sinnvoll.
Für die
Kofinanzierung eigener Leader-Projekte in dem Förderzeitraum 2014-2020 können
u.a. noch verfügbare Rückstellungen aus der Förderperiode 2007-2013 verwendet
werden.
Ab 2015 sollen, wie
bisher, jährlich 40.000,00 Euro
bereitgestellt werden.
Diese sind bereits in der Finanzplanung enthalten.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
a) Die Samtgemeinde
Elbtalaue stellt für die Erarbeitung des Leader-Entwicklungskonzeptes
(2014-2020; 2021 Evaluierung) Mittel in Höhe von bis zu 3.500 Euro zu Verfügung.
Mittel sind haushaltsrechtlich bereits
eingeplant.
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue stellt für die neue
Leader-Förderperiode ab dem 01.01.2015
bis zum 31.12.2021 jährlich 1.400
Euro öffentliche Kofinanzierung zur Absicherung des
Leader-Regionalmanagements bereit.
Mittel sind haushaltsrechtlich bereits eingeplant.