Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2012 beschlossen, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans  Querdeich mit örtlicher Bauvorschrift einzuleiten. Vorgesehen ist dort die Errichtung einer speziellen Senioreneinrichtung mit 24 Heimplätzen und ca. 12 neuen Arbeitsplätzen.

 

Zu a)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“ öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 26.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, von der LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.  

 

Im Beratungsverfahren wurde eine informelle Änderung mir berücksichtigt. Die Bepflanzungsqualität der vorgesehenen Ausgleichspflanzungen wird in einer höheren Qualität ausgeführt als in der Satzung vorgesehen. Damit hatt sich der Bauherr einverstanden erklärt, ohne dass eine Satzungsänderung, die eine neuerliche Auslegepflicht nach sich gezogen hätte als erforderlich erachtet wurde.

 

Die Empfehlung aus Fachausschuss und VA erfolgte einstimmig.

 

Der Rat fasst ohne weitere Beratung folgenden

 


Beschluss:

Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros

          abgewogen und beschlossen.

Zu b) Der Bebauungsplan Querdeich  - 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung

          beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.