Sitzung: 12.08.2013 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19
Vorlage: 30/131/2013
Herr Hesebeck erläutert den Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2012 beschlossen, das
Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans
Querdeich mit örtlicher Bauvorschrift einzuleiten. Vorgesehen ist dort
die Errichtung einer speziellen Senioreneinrichtung mit 24 Heimplätzen und ca.
12 neuen Arbeitsplätzen.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
26.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, von der
LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher
Bauvorschrift“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden
kann.
Im
Beratungsverfahren wurde eine informelle Änderung mir berücksichtigt. Die
Bepflanzungsqualität der vorgesehenen Ausgleichspflanzungen wird in einer
höheren Qualität ausgeführt als in der Satzung vorgesehen. Damit hatt sich der
Bauherr einverstanden erklärt, ohne dass eine Satzungsänderung, die eine
neuerliche Auslegepflicht nach sich gezogen hätte als erforderlich erachtet
wurde.
Die Empfehlung aus
Fachausschuss und VA erfolgte einstimmig.
Der Rat fasst ohne
weitere Beratung folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen
gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Querdeich - 5.
Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung
beschlossen. Gleichzeitig wird die
Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.