Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19

 

Herr Hesehbeck erläutert den Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2013 beschlossen, das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Mühlentor einzuleiten. Anlass der 3. Änderung ist die Absicht der  Neuapostolischen Kirche, das Gemeindehaus in Dannenberg (Elbe) zu erweitern.

 

Zu a)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 12.03.2013 bis einschließlich 12.04.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Mühlentor

- 3. Änderung-„ öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 12.04.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine Anregungen

vorgetragen.

 

Zu b)

Das Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Mühlentor ist soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Die Empfehlung aus dem Fachausschuss und dem VA erfolgte einstimmig.

Ohne Beratung fasst der Rat folgenden

 

 


Beschluss:

Zu a) Kein Beschluss, da in den Verfahren nach § 3 (2) BauGB (öffentl. Auslegung) und § 4 (2) BauGB  (Behördenbeteiligung) keine abzuwägenden Stellungnahmen vorgebracht wurden.

Zu b) Der Bebauungsplan Mühlentor – 3. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die  Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.