Sitzung: 19.08.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/290/2013
Sachverhalt:
Fachdienstleiter Uwe Donnerstag berichtet:
Die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen wird zunehmend
durch die Folgen des
demografischen Wandels gefährdet. Arbeitsplatzverlust und
Abwanderung, Alterung der Bevölkerung und die damit verbundene veränderte
Nachfrage führen dazu, dass viele kleinere Städte und Gemeinden die
Tragfähigkeit der Daseinsvorsorgeeinrichtungen für sich und ihr Umland nicht
dauerhaft gewährleisten können. Die kostenbedingte Aufgabe dieser wichtigen
örtlichen Bezugspunkte bedeutet erhebliche Funktions- und
Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und auch für das
städtebauliche Umfeld.
Um eine Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung zu
vermeiden und den Erhalt der Daseinsvorsorge zu sichern, ist es erforderlich,
dass die Kommunen ihre Kräfte und Ressourcen bündeln, um gemeinsame Lösungen zu
erarbeiten. Hierzu ist es erforderlich, ein verbindlich abgestimmtes
Entwicklungs- und Handlungskonzept auf interkommunaler Ebene zu erarbeiten.
Das bedeutet, dass die Kommunen miteinander, unter der Beteiligung
der Bürger, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ankerpunkte setzen, um sich
zukunftsfähig aufzustellen. Um diese Ziele erreichen zu können, sind neben der
Bürgerbeteiligung, Kooperationen, bzw. Netzwerke und überörtliche
Zusammenarbeit unerlässlich.
Zur Umsetzung dieser gemeinsamen Anforderungen unterstützen Bund
und Länder die anstehenden Aufgaben mit dem neuen Städtebauförderprogramm. Um
Fördermittel für die Erarbeitung des interkommunalen Entwicklungs- und
Handlungskonzeptes beantragen zu können, ist zunächst die Aufnahme in das
Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen –Programmjahr 2014-
erforderlich. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt. Im Rahmen der
Vervollständigung dieses Antrages sind u.a. die in der Beschlussfassung
aufgeführten verbindlichen Erklärungen zwingend notwendig. Sofern diese
Absichtserklärungen nicht beschlossen werden, kann die Kommune nicht am
Verfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass die Gemeinde in einem gemeinsamen
überörtlichen Konzept nicht berücksichtigt wird.
Das zu erstellende Entwicklungs- und Handlungskonzept ist
allerdings nicht auf ein bestimmtes Förderprogramm abgestellt. Hier ist es
zunächst von Bedeutung, Schwächen und Stärken im Bereich der Daseinsvorsorge im
Bezug auf die teilnehmenden Kommunen festzustellen. Aus den Ergebnissen wird
man ablesen können, welche gemeinsamen Entwicklungsziele für die Zukunft, unter
Bündelung der Kräfte und Ressourcen in der Region, verfolgt werden müssen.
StDir Jürgen Meyer ergänzt, dass dieses Konzept nicht nur für die Stadt Dannenberg (Elbe),
sondern auch für alle Mitgliedsgemeinden von Interesse ist. Sollte die Aufnahme
in das Städtebauförderprogramm gelingen, ist eine steuerliche Abschreibung
möglich. Gerade die Projekte, die derzeit im Rahmen der City-Offensive dass
dieses Programm für die Samtgemeinde Elbtalaue von großer Bedeutung ist. Er
weist auch noch einmal darauf hin, dass Investitionen nur möglich sind, die mit
der Daseinsvorsorge in Zusammenhang stehen.
Rh Kurt Herzog fragt an, was Daseinsvorsorge in diesem
Zusammenhang ist und bemerkt, dass die Antragsstellung derzeit ohne fundierte
Angaben erfolgt. Das regionalisierte Entwicklungskonzept, das
Raumordnungskonzept, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept, Konzepte für die
Mobilität – sie alle liegen vor. Für ihn ist Daseinsvorsorge eine soziale
Frage, die Beteiligung der Bürger ist ein Ankerpunkt – so die Aussage der
Verwaltung. Er wünscht sich, diesen Punkt bereits heute beginnen zu lassen. Er
erklärt, dass die Mitwirkung der Bürger etwas anderes ist, als die
Bürgerbeteiligung nach dem vorgeschriebenen Verfahren im Baugesetzbuch. Er
warnt in diesem Zusammenhang vor weiteren Gutachten, die seiner Meinung nach
überflüssig sind und bittet darum, zügig mit den Foren anzufangen und die
Bürgerinnen und Bürger definieren zu lassen, was sie unter Daseinsvorsorge
verstehen. Ohne eine solche Beteiligung kann ein solches Projekt seiner Meinung
nach nicht umgesetzt werden.
Bürgermeisterin Elke Mundhenk erinnert an die Zukunftskonferenzen
im Rahmen des Marketings. Diese sind 2002 und 2007 durchgeführt worden. Hier
ist der Bürgerbeteiligungsprozess gestartet worden. Auch die
Bürgermeistersprechstunden gehören mit zu einem entscheidenden Faktor in dieser
vorgeschriebenen Beteiligungsart. Sie vereist darauf, dass nicht nur
Entwicklungen für ältere Menschen betrachtet werden dürfen, sondern auch
kinderfreundlichen und familienfreundliche Konzepte eine Rolle spielen. Junge
Familien müssen in den Standort gewonnen werden.
Rh Günter Voß bemängelt, dass dieses Verfahren „zu kleinteilig“
angelegt ist. Der Jugendhilfe- und Sozialausschuss des Landkreises arbeitet an
einer Sozialraumanalyse. Her werden verschiedene Untersuchungen angestellt.
Diese müssen mit eingearbeitet werden. Er warnt davor, weitere Alleingänge in
diesem Verfahren zu forcieren.
Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschlussvorschlag:
a) Die Stadt Dannenberg (Elbe)
verpflichtet sich, bei der Erstellung eines interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen
und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge, mit folgenden Gemeinden
zusammenzuarbeiten:
Samtgemeinde
Elbtalaue
Stadt
Hitzacker (Elbe)
Gemeinde
Damnatz
Gemeinde
Göhrde
Gemeinde
Gusborn
Gemeinde
Jameln
Gemeinde
Karwitz
Gemeinde
Langendorf
Gemeinde
Neu Darchau
Gemeinde
Zernien
b) Die Stadt Dannenberg (Elbe)
beabsichtigt, gemeinsam mit den in Buchstabe a) genannten Gemeinden, ein
interkommunal oder überörtlich abgestimmtes integriertes Entwicklungs- und
Handlungskonzept der öffentlichen und privaten Infrastruktur der
Daseinsvorsorge zu erstellen.
c) Die Stadt Dannenberg (Elbe) erklärt sich
bereit, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten
Teil der Ausgaben für die Finanzierung des interkommunal oder überörtlich
abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts anteilig
aufzubringen.
Die Kosten werden von der Samtgemeinde
Elbtalaue getragen.
d) Die Stadt Dannenberg (Elbe)
überträgt die Federführung für die Anmeldung beim Programm „Kleinere Städte und
Gemeinden“ und im Erfolgsfalle die Bearbeitung und die gesamte Abwicklung des
Fördervorgangs an die Samtgemeinde Elbtalaue