Sitzung: 11.09.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/273/2013
Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat am 08.03.2012 beschlossen, das Verfahren zur 2. Änderung
des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck einzuleiten. Eine
umfangreiche Änderung des Bebauungsplans wurde von Herrn Helge Stehr bei der
Gemeinde beantragt.
Zu a) 1.
Das Verfahren wurde
im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. In der Zeit vom
12.03.2013 bis 12.04.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans öffentlich
ausgelegen. Mit Schreiben vom 04.03.2013 wurden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert, Ihre
Stellungnahme bis zum 12.04.2013 zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden von der LGLN Regionaldirektion Lüneburg und vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Diese Stellungnahmen wurden ausgearbeitet und
soweit erforderlich in den Bebauungsplan bzw. in die Begründung eingearbeitet.
Eine Abwägung der Stellungnahmen hat aufgrund der Eilbedürftigkeit noch nicht
stattgefunden. Der Bebauungsplan musste aufgrund der Anregungen erneut
ausgelegt werden und die Träger öffentlicher Belange waren erneut zu beteiligen.
Hierüber ist der Rat vor dem Satzungsbeschluss in Kenntnis zu setzen, damit ein
nachvollziehbarer Verfahrensablauf bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan gewährleistet ist. Die Abwägung der Stellungnahmen aus dem
Verfahren im März 2013 ist daher im Nachhinein noch erforderlich. Eine Abwägung
der Stellungnahmen aus dem Verfahren im Juli 2013 ist ebenso von Nöten.
Zu a) 2.
Aufgrund der o.g. Erläuterungen wurde der Entwurf des
Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck – 2. Änderung erneut in einem
verkürzten Zeitraum vom 08.07.2013 bis 22.07.2013 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
öffentlich ausgelegt. Die erneute Auslegung wurde aufgrund der Erweiterung der
Baugrenze, sowie durch die geänderten Festsetzungen zum Brandschutz und
Bestandsschutz notwendig.
Mit Schreiben vom
03.07.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange erneut
aufgefordert, bis zum 25.07.2013 eine Stellungnahme abzugeben. In Folge des
erneuten Auslegungs- und Beteiligungsverfahrens sind Stellungnahmen abgegeben
worden, die einer Abwägung und Beschlussfassung durch den Rat bedürfen. Für den
Fall, dass die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zu einer zweiten neuen Planänderung führen ist eine
erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen; ein Satzungsbeschluss
wäre dann zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 2.
Änderung des Bebauungsplans Reiter- und Feriendorf Sarenseck abgeschlossen,
sodass der Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB gefasst werden kann.
Zu diesem TOP fand
zuvor eine Ortsbesichtigung statt.
Frau Davydenko
erläutert den Verfahrensstand und die Anregungen und Bedenken.
Eine Verringerung des Brandschutzstreifens auf dem
Grundstück von Herrn Stehr kommt nur zum Tragen, wenn auf dem Grundstück der
Kirche ein solcher, auf einer Breite von 20m geschaffen wird, hierzu muss der
Altnadelholzbestand entfernt werden.Erst dann tritt die aufschiebende Bedingung
in Kraft und der Brandschutzstreifen reduziert sich auf 10m und die westliche
Baugrenze verschiebt sich in Richtung der Verkehrsstraße mit einem Abstand von
3m. Die Kirche ist hierzu allerdings rechtlich nicht verpflichtet.
Für die Unterhaltung des dann geschaffenen neuen
Brandsteifens ist grundsätzlich der Eigentümer zuständig (Kirche). Eine
privatrechtliche Regelung, zur Unterhaltung des Brandschutzstreifens, zwischen
der Kirche und Herrn Stehr ist allerdings möglich.
Die Gemeinde ist nicht für die Unterhaltung des
Brandschutzstreifens zuständig.
In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass
dringend auf dem jetzigen Brandschutzstreifen die mind. 20 Jahre alten
Nadelbäume gefällt werden müssen. Herr Fecho sagt zu, dieses dem
Waldbrandschutzbeauftragten des Landkreises Lüchow-Dannenbergs zu melden.
Hinsichtlich
des Urteils zum erweiterten Bestandschutz für Gebäude,
die durch Naturkatastrophen z.B. Feuer zerstört werden, entsteht eine
Diskussion.
Hierzu haben Planer und Landkreis eine unterschiedliche
Rechtsauffassung.
Festgestellt wird, dass für jeden Neubau von Gebäuden
eine Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt werden muss.
Rh Scherlies stellt fest, dass die Unterlagen zur Sitzung
sehr kurzfristig nachgereicht wurden. Dadurch ist eine ausreichende
Vorbereitung, gerade zu so einem
komplexen Thema, nicht möglich. .
Eine Legalisierung, der vor 2001 gebauten Gebäude, ist
nicht der ausschlaggebende Grund dieser B-Plan-Änderung gewesen, teilt Frau
Davydenko auf Anfrage von stv.
Bgm Klappstein mit.
Der B-Plan ist als Sondergebiet „Reit- und Ferienanlagen“ gem. § 11
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen.
Durch eine detaillierte Nutzungspalette wird festgelegt, welche
Nutzungen in dem Bereich der Reit- und Ferienanlage baurechtlich zulässig sind.
Die einzelnen Nutzungen sind der Nummer 1. der textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplans zu entnehmen.
Der Bebauungsplan dient überwiegend der „Erholung“,
zusätzlich soll dieser auch dem „Wohnen in Verbindung mit den Anlagen und Einrichtungen für soziale,
gesundheitliche kulturelle und sportliche
Zwecke" dienen. Die dauerhafte Wohnnutzung bis zu 40 % ist allerdings nur
in Verbindung mit der o.g. Anlage / Einrichtung zulässig.
Diese Möglichkeit einer dauerhaften 40 %-igen Wohnnutzung und die Errichtung von
nichtstörenden Gewerbe in diesem Gebiet wird von einigen Ratsmitgliedern abgelehnt.
In der Gemeinde Göhrde befinden sich genügend
leerstehende Grundstücke und Gebäude, die genutzt werden können. Gegen die
Errichtung eines Therapiezentrums bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
In der anschließenden
Diskussion kommt zum Ausdruck, dass von Seiten des Rates Klärungsbedarf,
insbesondere der möglichen dauerhaften Wohnnutzung der Wohnungen der Reit- und
Ferienanlage und der Errichtung bzw. dem
Betreiben von nichtstörendem Gewerbe gibt. Ein gemeinsames Gespräch mit allen
Beteiligten wird von den Ratsmitgliedern gefordert.
Der Rat fasst auf Antrag von stv. Bgm Klappstein
folgenden
Beschluss:
· Dieser TOP wird
zunächst vertagt. Zu klären ist die 40 %-ige, dauerhafte Wohnnutzung der
Wohnungen der Reit- und Ferienanlage und die Planabsichten von Herrn Stehr zur
Ansiedlung von nichtstörendem Gewerbe.
· Ein Gespräch mit
dem Investor Herr Stehr, dem Rat Göhrde,
der Planerin Frau Davydenko und der Verwaltung soll stattfinden. Um eine Projektvorstellung von Herrn Stehr wird
gebeten.
Rh Dreyer war bei der Abstimmung nicht
anwesend.
Frau Davydenko und Herr Fecho verlassen
die Sitzung.
Die Sitzung wird von 20.40 Uhr bis 20.45
Uhr unterbrochen.