Sitzung: 19.06.2013 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Die rechtliche Vorgabe zur
Anlage eines Fahrradangebotsstreifens beträgt 125 cm. An der Gartower Straße
ergibt sich dies Breite nur aus der Zusammenrechnung der neu abgetrennten
Fläche mit der Gosse zum Fußweg. In diesem Übergangsbereich aber gibt es
Höhenunterschiede, so dass die gesamte Breite des Weges kaum ohne Probleme zu
nutzen ist.
Rh Herzog erkundigt sich,
auf welcher rechtlichen Basis diese Einteilung festgelegt und genehmigt worden
ist.
Herr Hesebeck berichtet, dass es einen
Abstimmungstermin zwischen Verkehrsbehörde und Polizei gegeben hat, auf dessen
Grundlage die Einteilung vorgenommen worden ist, dass aber die Problematik
faktisch besteht.