Bgm Schulz erläutert, dass die Gemeinde Eigentümerin der sogenannten „Schwarzen Scheune“ ist. Das Gebäude wird verschiedenen Gruppen und Vereinen zum Feiern und zu anderen Anlässen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Als Eigentümerin des Gebäudes wird der Bürgermeister bei etwaigen Vorfällen mit herangezogen, da die Gemeinde mitverantwortlich für die Nutzung ist.

Selbstverständlich sollte es sein, eine geplante Feier in der „Schwarzen Scheune“ beim Bürgermeister anzumelden. Die Anmeldung durch bereits getätigte Aushänge berechtigen nicht zur Nutzung des Gebäudes. Mit dem Eigentum der Gemeinde sollte sorgsam umgegangen werden. Gegenstände, die der Gemeinde oder anderen Vereinen gehören, dürfen nicht ohne Genehmigung mitbenutzt werden.

Aufgrund von mehreren Vorfällen in naher Vergangenheit, die ein negatives Bild auf die Gemeinde werfen, ist es notwendig, zukünftig eine schriftliche Vereinbarung mit der Gemeinde über die Nutzung der „Schwarzen Scheune“ abzuschließen. Hierin sind alle Dinge enthalten, die die Gemeinde von einer Haftung im Rahmen der Veranstaltung ausschließen.

In jedem Fall ist auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten.

Ruhestörungen sind zu vermeiden.

Eine Woche vorher sind die Anwohner der Garten-, Ring-, Bahnhof- und Timmeitzer Straße mit einem Schreiben über die Veranstaltung zu informieren.

Sollte aus irgendeinem Grund die Polizei gerufen werden, ist ihr mit dem nötigen Respekt zu begegnen und den Anweisungen Folge zu leisten.

Tätlichkeiten gegenüber der Polizei, wie bereits vorgekommen, sind auszuschließen.

Bei jeder Veranstaltung ist eine verantwortliche Person zu benennen, eine weitere namentlich benannte Person ist als Aufsichtsperson einzusetzen. Die Namen sind im Veranstaltungsraum deutlich sichtbar auszuhängen.

Offenes Feuer im und am Gebäude ist verboten.

Die Feuerlöscher sind nur für den Bandfall zu benutzen.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur zum Jahreswechsel zulässig.

Vom Veranstalter ist ein Übergabeprotokoll mit den noch festzulegenden Richtlinien in 2-facher Ausfertigung zu unterschreiben..

Bei Zuwiderhandlungen muss die Gemeinde überlegen, ob die „Schwarze Scheune“ weiterhin für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden kann.