Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

 

Fachdienstleiter Donnerstag erläutert den vorliegenden Sachverhalt.

 

Der Bebauungsplan „Biogas Räsenberg“ soll geändert werden. Die Änderung wird nötig, weil der Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und – trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe), beabsichtigt.

Die baurechtliche Zulässigkeit einer solchen Holzhackschnitzelheizung und – trocknung ist durch die Festsetzung „Biogasanlagen mit BHKW, Lagerflächen und Gärresteaufbereitung“ im Bebauungsplan nicht gegeben.

 

Aus diesem Grund sind die Festsetzungen, speziell die textlichen Festsetzungen, im Bebauungsplan zu ändern.

 

Rh Wedler merkt an, dass die Sitzungsvorlage für ihn zu wenige Informationen zur Beschlussfassung enthält.

 

Daraufhin wird die Sitzung um 18:07 Uhr vom stellv. Ausschussvorsitzenden Walter unterbrochen, um Herrn Werner Schröder, Betreiber der Biogasanlage Hitzacker, zu den aufgetretenen Fragen zu Wort kommen zu lassen.

 

Herr Schröder führt die Planungen für die geplante Holzhackschnitzelheizung und –trocknung aus.

Aufgrund der Anfrage von Rh Wedler, merkt Herr Schröder an, dass für das Betreiben der Holzhackschnitzelheizung und –trocknung pro Jahr ca. 12 – 15 Lkw-Ladungen Holzhackschnitzel benötigt werden.

Mit der Biogasanlage in Verbindung mit der Holzhackschnitzelheizung werden 52 Haushalte in der Stadt Hitzacker (Elbe) mit Wärme versorgt.

 

Der stellv. Ausschussvorsitzender Walter eröffnet die Sitzung um 18:15 Uhr.

 

Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung folgenden 

 


Beschluss:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Biogas Räsenberg“ wird eingeleitet. Die Kosten trägt der Antragsteller. Ein städtebaulicher Vertrag ist hierfür zu schließen.