Sitzung: 10.07.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/240/2013
Fachdienstleiter
Donnerstag erläutert den vorliegenden Sachverhalt.
Der Bebauungsplan
„Biogas Räsenberg“ soll geändert werden. Die Änderung wird nötig, weil der
Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und –
trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe),
beabsichtigt.
Die baurechtliche
Zulässigkeit einer solchen Holzhackschnitzelheizung und – trocknung ist durch
die Festsetzung „Biogasanlagen mit BHKW, Lagerflächen und
Gärresteaufbereitung“ im Bebauungsplan
nicht gegeben.
Aus
diesem Grund sind die Festsetzungen, speziell die textlichen Festsetzungen, im
Bebauungsplan zu ändern.
Rh
Wedler merkt an, dass die Sitzungsvorlage für ihn zu wenige Informationen zur
Beschlussfassung enthält.
Daraufhin
wird die Sitzung um 18:07 Uhr vom stellv. Ausschussvorsitzenden Walter
unterbrochen, um Herrn Werner Schröder, Betreiber der Biogasanlage Hitzacker,
zu den aufgetretenen Fragen zu Wort kommen zu lassen.
Herr
Schröder führt die Planungen für die geplante Holzhackschnitzelheizung und
–trocknung aus.
Aufgrund
der Anfrage von Rh Wedler, merkt Herr Schröder an, dass für das Betreiben der
Holzhackschnitzelheizung und –trocknung pro Jahr ca. 12 – 15 Lkw-Ladungen
Holzhackschnitzel benötigt werden.
Mit der
Biogasanlage in Verbindung mit der Holzhackschnitzelheizung werden 52 Haushalte
in der Stadt Hitzacker (Elbe) mit Wärme versorgt.
Der
stellv. Ausschussvorsitzender Walter eröffnet die Sitzung um 18:15 Uhr.
Nach
kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung
folgenden
Beschluss:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Biogas Räsenberg“ wird
eingeleitet. Die Kosten
trägt der Antragsteller. Ein städtebaulicher Vertrag ist hierfür zu schließen.