Sitzung: 10.07.2013 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/240/2013
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan
„Biogas Räsenberg“ soll geändert werden. Die Änderung wird nötig, weil der
Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und –
trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe),
beabsichtigt.
Die baurechtliche
Zulässigkeit einer solchen Holzhackschnitzelheizung und – trocknung ist durch
die Festsetzung „Biogasanlagen mit BHKW, Lagerflächen und
Gärresteaufbereitung“ im Bebauungsplan
nicht gegeben.
Aus
diesem Grund sind die Festsetzungen, speziell die textlichen Festsetzungen, im
Bebauungsplan zu ändern.
FDL
Donnerstag trägt vor. Über das Jahr
werden ca. 15 bis max. 20
zusätzliche Fahrten auf den bekannten Wegen erfolgen, derzeit gibt es 52 Interessenten, die die Nahwärmeversorgung nutzen möchten.
Auf
Anfrage von Rh Grantz, hinsichtlich der Anfahrt über die bekannten Straßen,
teilt FDL Donnerstag mit, dass der Betreiber der Anlage lt. Vertrag nur für den
Eingangsbereich der Zufahrt zum Gelände
verantwortlich ist, da die Zufahrtsstraßen in unterschiedlicher
Baulastträgerschaft liegen.
Auf
Anfrage von Rh Förster teilt StD Meyer mit,
dass es sich bei dieser
1. B-Plan-Änderung um den gleichen Betrieb handelt. Der vorhandene
Vertrag mit den Regelungen ist auch für
die Erweiterung bindend.
Stellv.
Bgm Wedler teilt mit, dass die
Genehmigung zur Querung der Bahnschienen
nunmehr von der DB vorliegt.
Ergänzend
teilt StD Meyer mit, dass auch die Querung des Bereiches Räsenberg -
Bahnhofstraße in Planung ist. Mit dieser
Querung wäre dann die Anlage
durch eine Ringversorgung komplett.
Der Rat
fasst folgenden
Beschluss:
Das
Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Biogas Räsenberg“ wird
eingeleitet. Die Kosten trägt der Antragsteller. Ein städtebaulicher Vertrag
ist hierfür zu schließen.