Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Biogas Räsenberg“ soll geändert werden. Die Änderung wird nötig, weil der Betreiber der Biogasanlage die Errichtung einer Holzhackschnitzelheizung und – trocknung, zur Absicherung der Nahwärmeversorgung in Hitzacker (Elbe), beabsichtigt.

Die baurechtliche Zulässigkeit einer solchen Holzhackschnitzelheizung und – trocknung ist durch die Festsetzung „Biogasanlagen mit BHKW, Lagerflächen und Gärresteaufbereitung“ im Bebauungsplan nicht gegeben.

 

Aus diesem Grund sind die Festsetzungen, speziell die textlichen Festsetzungen, im Bebauungsplan zu ändern.

 

FDL Donnerstag trägt vor. Über das Jahr  werden  ca. 15 bis max. 20 zusätzliche Fahrten auf den bekannten Wegen erfolgen, derzeit gibt es  52 Interessenten, die die  Nahwärmeversorgung nutzen möchten. 

 

Auf Anfrage von Rh Grantz, hinsichtlich der Anfahrt über die bekannten Straßen, teilt FDL Donnerstag mit, dass der Betreiber der Anlage lt. Vertrag nur für den Eingangsbereich der  Zufahrt zum Gelände verantwortlich ist, da die Zufahrtsstraßen in unterschiedlicher Baulastträgerschaft liegen.

 

Auf Anfrage von Rh Förster teilt StD Meyer mit,  dass  es sich  bei dieser  1. B-Plan-Änderung um den gleichen Betrieb handelt. Der vorhandene Vertrag mit den Regelungen ist  auch für die Erweiterung bindend. 

 

Stellv. Bgm Wedler teilt mit, dass  die Genehmigung  zur Querung der Bahnschienen nunmehr von der DB  vorliegt.

Ergänzend teilt StD Meyer mit, dass auch die Querung des Bereiches Räsenberg - Bahnhofstraße in  Planung ist. Mit  dieser  Querung  wäre dann die Anlage durch eine   Ringversorgung komplett.

 

Der Rat fasst folgenden

 


Beschluss:

Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Biogas Räsenberg“ wird eingeleitet. Die Kosten trägt der Antragsteller. Ein städtebaulicher Vertrag ist hierfür zu schließen.