Maßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner wurden in Form von Bestäubung von einer  Fachfirma vorgenommen.  Innerorts wurden  Bio-Mittel verwendet. 

Auf den privaten Grundstücken konnten aus zeitlichen und wetterbedingten Gründen keine Maßnahmen mehr vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang teilt Rh Goebel mit, dass in Richtung Äcker zu einem Zeitpunkt gespritzt  wurde,  in dem dieses Mittel auf den Äckern verboten ist.

Sollte eine Prüfung seiner Äcker erfolgen, wird  er darauf hinweisen müssen, dass das Bestäuben von der SgE angeordnet wurde.