Sitzung: 30.05.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Maßnahmen gegen den
Eichenprozessionsspinner wurden in Form von Bestäubung von einer Fachfirma vorgenommen. Innerorts wurden Bio-Mittel verwendet.
Auf den privaten Grundstücken konnten aus zeitlichen
und wetterbedingten Gründen keine Maßnahmen mehr vorgenommen werden.
In diesem Zusammenhang teilt Rh Goebel mit, dass in
Richtung Äcker zu einem Zeitpunkt gespritzt
wurde, in dem dieses Mittel auf
den Äckern verboten ist.
Sollte eine Prüfung seiner Äcker erfolgen, wird er darauf hinweisen müssen, dass das
Bestäuben von der SgE angeordnet wurde.