Sitzung: 18.06.2013 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/166/2013
Bgm Sperling erläutert den
Sachverhalt. Die Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln, hat beantragt,
Seitenräume die Querung von Wegen und Seitenräumen der Gemeinde Jameln für die
Erweiterung ihres Beregnungsnetzes gemäß des vorliegenden Lageplanes zu nutzen.
Bei einem Teil der
Strecke handelt es sich um eine Kreisstraße, für die die Genehmigung des
Landkreises eingeholt werden muss.
Zur Zeit werden
folgende Gebühren für die Nutzung der Querung und Wegeseitenräume durch die
Verlegung von Leitungen erhoben
Berechnung: 100 m zu 0,30 € = 30,-- €
101 bis 1000 m zu 0,20 € = 200,-- €
1001 bis 1.100 zu 0,10 € = 10,-- €
5 Querungen à 10,-- € = 50,-- €
Summe 290,--
€
Nach kurzer Erläuterung fasst
der Rat Jameln den
Beschluss:
Dem Antrag von der
Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln, wird zugestimmt, die um die in dem
vorliegenden Lageplan gekennzeichnete Strecke zu erweitern.
Die neu zu
verlegende Strecke auf Grundstücken der Gemeinde Jameln beträgt ca. 1.100 m.
Es wird ein
jährlich zu zahlendes Entgelt in Höhe von 240,-- € für die Leitung zuzüglich 5
Querungen á 10,-- € = insgesamt 290,-- € festgesetzt.