Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10


Bgm Sperling erläutert den Sachverhalt. Die Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln, hat beantragt, Seitenräume die Querung von Wegen und Seitenräumen der Gemeinde Jameln für die Erweiterung ihres Beregnungsnetzes gemäß des vorliegenden Lageplanes zu nutzen.

Bei einem Teil der Strecke handelt es sich um eine Kreisstraße, für die die Genehmigung des Landkreises eingeholt werden muss.

 

Zur Zeit werden folgende Gebühren für die Nutzung der Querung und Wegeseitenräume durch die Verlegung von Leitungen erhoben

Berechnung: 100 m zu                            0,30 € =                  30,-- €

                      101 bis 1000 m zu                0,20 € =                200,-- €

                       1001 bis 1.100 zu                 0,10 € =                  10,-- €

                      5 Querungen à                   10,-- € =                    50,-- €

Summe                                                                                        290,-- €


Nach kurzer Erläuterung fasst der Rat Jameln den 

 


Beschluss:

 

Dem Antrag von der Pothmer GbR, Teichlosen Nr. 3, 29479 Jameln, wird zugestimmt, die um die in dem vorliegenden Lageplan gekennzeichnete Strecke zu erweitern.

 

Die neu zu verlegende Strecke auf Grundstücken der Gemeinde Jameln beträgt ca. 1.100 m.

 

Es wird ein jährlich zu zahlendes Entgelt in Höhe von 240,-- € für die Leitung zuzüglich 5 Querungen á 10,-- € = insgesamt 290,-- € festgesetzt.