Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Sachverhalt siehe Vorlage 31/220/2013 mit Anlagen.

 

zu 1.          Auf den Antrag Frau Schultes wird verwiesen. Der Verkaufspreis ergibt sich aus der Bodenrichtwertkarte des Gurtachterausschusses für Grundstückswerte zum Berechnungsstichtag 31.12.2012..

zu 2.          Auf den Vorschlag des Ing. Büros Flindt (Anlage 2 der Vorlage) wird verwiesen.

 

Bgm Stegemann erläutert den Sachverhalt. 

 

In der anschließenden eingehenden Diskussion  fasst der Rat Göhrde, auf Antrag von Rh Goebel,  folgenden geänderten

 

 


Beschluss:

An Frau Brigitte Schulte, Schmardau Nr. 2, 29473 Göhrde wird ein Teilstück des Straßenseitenraumes aus dem Flurstück 84/3 der Flur 2 in der Gemarkung Schmardau verkauft.
Der Verkaufspreis beträgt 10,-- € je m², bei einer Fläche von ca. 81 m² also insgesamt ca. 810,-- €.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die Vermessungskosten trägt die Käuferin.