Sitzung: 30.05.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/220/2013
Sachverhalt:
Sachverhalt siehe Vorlage 31/220/2013 mit Anlagen.
zu 1.
Auf den
Antrag Frau Schultes wird verwiesen. Der Verkaufspreis ergibt sich aus der
Bodenrichtwertkarte des Gurtachterausschusses für Grundstückswerte zum
Berechnungsstichtag 31.12.2012..
zu 2.
Auf den
Vorschlag des Ing. Büros Flindt (Anlage 2 der Vorlage) wird verwiesen.
Bgm Stegemann
erläutert den Sachverhalt.
In der
anschließenden eingehenden Diskussion
fasst der Rat Göhrde, auf Antrag von Rh Goebel, folgenden geänderten
Beschluss:
An Frau Brigitte
Schulte, Schmardau Nr. 2, 29473 Göhrde wird ein Teilstück des
Straßenseitenraumes aus dem Flurstück 84/3 der Flur 2 in der Gemarkung
Schmardau verkauft.
Der Verkaufspreis beträgt 10,-- € je m², bei einer Fläche von ca. 81 m² also
insgesamt ca. 810,-- €.
Die mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die Vermessungskosten
trägt die Käuferin.