Sitzung: 30.05.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/217/2013
Sachverhalt:
Rf Molter erläutert
den Antrag und erklärt Sinn und Zweck eines Grundsatzbeschlusses.
Stv. Bgm Jahnke ist
der Ansicht, dass über jeden Grundstückverkauf individuell vom Rat beraten und
entschieden werden sollte. Einen
Grundsatzbeschluss vom Rat zu fassen,
ist nicht erforderlich.
Rh Scherlies steht
einem Verkauf von Gemeindeeigentum im Allgemeinen kritisch gegenüber und stellt
den Antrag, diesen TOP zu vertagen, vom Rat zu überarbeiten und darüber erneut
zu beraten.
Der Antrag wird mit
Ja 2
Nein 5
abgelehnt.
Es erfolgt die
Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage.
Der Rat Göhrde
fasst folgenden
Beschluss:
a) Alle Ratsbeschlüsse zum Wegeverkauf in der
Gemeinde Göhrde, die noch nicht notarisch abgeschlossen sind, werden
aufgehoben.
b) Folgender Grundsatzbeschluss wird gefasst:
Gegen den Verkauf von Wegen (keine Straßen und Grundstücke) in der
Gemeinde Göhrde gibt es keine Einwende. Anlieger des zu verkaufenden Weges
haben Vorkaufsrecht.
Gibt es mehrere Anlieger die gleiche Rechte haben und sich nicht einigen
können, bleibt der Weg im Besitz der Gemeinde.
Bekunden die Anlieger
gemeinschaftlich ihren Verzicht auf ihr Recht, wird öffentlich ausgeschrieben.
Der Preis für den m² Weg beträgt mindestens (der Betrag ist in der
Sitzung festzulegen).
Der Bürgermeister führt die Verhandlungen und beauftragt die Verwaltung
zur Ausarbeitung rechtskräftiger Verträge. Endgültige Beschlussfassung über den
Verkauf erfolgt im Rat.