Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Rf Molter erläutert den Antrag und erklärt Sinn und Zweck eines Grundsatzbeschlusses.

 

Stv. Bgm Jahnke ist der Ansicht, dass über jeden Grundstückverkauf individuell vom Rat beraten und entschieden werden sollte.  Einen Grundsatzbeschluss vom Rat zu fassen,  ist nicht erforderlich.

 

Rh Scherlies steht einem Verkauf von Gemeindeeigentum im Allgemeinen kritisch gegenüber und stellt den Antrag, diesen TOP zu vertagen, vom Rat zu überarbeiten und darüber erneut zu beraten.

 

Der Antrag wird mit

 

Ja  2      Nein 5

 

abgelehnt.

 

Es erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

Der Rat Göhrde fasst folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Alle Ratsbeschlüsse zum Wegeverkauf in der Gemeinde Göhrde, die noch nicht notarisch abgeschlossen sind, werden aufgehoben.

b)      Folgender Grundsatzbeschluss wird gefasst:

Gegen den Verkauf von Wegen (keine Straßen und Grundstücke) in der Gemeinde Göhrde gibt es keine Einwende. Anlieger des zu verkaufenden Weges haben Vorkaufsrecht.

Gibt es mehrere Anlieger die gleiche Rechte haben und sich nicht einigen können, bleibt der Weg im Besitz der Gemeinde.

Bekunden die  Anlieger gemeinschaftlich ihren Verzicht auf ihr Recht, wird öffentlich ausgeschrieben.

Der Preis für den m² Weg beträgt mindestens (der Betrag ist in der Sitzung festzulegen).

Der Bürgermeister führt die Verhandlungen und beauftragt die Verwaltung zur Ausarbeitung rechtskräftiger Verträge. Endgültige Beschlussfassung über den Verkauf erfolgt im Rat.