Rh Tapper weist auf durch die Reservatsverwaltung vorgenommene Anpflanzungen im Bioshärenreservat hin und sieht eine Ungerechtigkeit darin, dass die Reservatsverwaltung Anpflanzungen nicht mit der jeweiligen Kommune abstimmen muss.

 

AV Siemke trägt vor, dass die Zulässigkeit nach den Gesetz über dass Biosphärenreservat und den Verordnungen zu prüfen wäre und sieht die Verantwortlichkeit der Deichverbände.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass es sich nach seiner Kenntnis um seit langem geplante Anpflanzungen handelt.