Rh Herzog trägt vor, dass das Grundstück der Fa. Süssmilch in der Bahnhofstraße wegen zu hoher Lärmbelästigung nicht mehr genutzt wurde, aber seit kurzem dort wieder Fahrzeuge abgestellt werden.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Nutzung des Grundstückes planungsrechtlich in Rahmen der Lärmgrenzwerte zulässig ist.

 

Rh Herzog bittet um Prüfung der zulässigen Nutzung und Nutzungszeiten.