Sitzung: 28.05.2013 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 4
Vorlage: 1/132/2013
Sachverhalt:
Der
Niedersächsische Landtag hat aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union am
09.12.2010 das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verabschiedet.
Ziel des Gesetzes
ist es gem. § 1 NGG, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die
Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern
sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung
zu verschaffen.
Dafür hat jede
Gemeinde einen für drei Jahre gültigen Gleichstellungsplan zu erstellen,
welcher eine Bestandsanalyse enthält und konkrete Maßnahmen benennt, um dieses
Ziel zu erreichen. Stichtag für die Datenerhebung ist dabei der 30.06. des
Vorjahres der Erstellung des Gleichstellungsplanes. Der Gleichstellungsplan
löst den bisherigen Stufenplan ab.
Seine Aufstellung
ist in § 15 ff. NGG geregelt und umfasst folgende Arbeitsschritte:
1. Bestandaufnahme: Diese erhebt den Anteil von
Männern und Frauen in den einzelnen Entgelt- und Besoldungsgruppen.
2. Analyse der Daten: Die Datenanalyse
untersucht, in welchen Bereichen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.
3. Fluktuationsuntersuchung: Hier wird
festgelegt, wie viele Stellen während der Geltungsdauer des
Gleichstellungsplans voraussichtlich neu zu besetzen sein werden.
4. Benennung von Handlungszielen: Hier wird
festgelegt, welcher prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen
Bereichen und welchen Standard der Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Familienarbeit zum Abschluss der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans
erreicht werden soll.
5. Maßnahmenkatalog: Dort werden die Einzelmaßnahmen aufgeführt, mit
denen die Ziele erreicht werden sollen.
Der
Gleichstellungsplan unterliegt gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 5 NPesVG der Mitbestimmung
durch den Personalrat. Der Gleichstellungsplan wurde daher dem Personalrat
sowie der Gleichstellungsbeauftragten in einer Personalratssitzung am 13.11.2012
vorgetragen und erörtert. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Samtgemeindeverwaltung wurden die Inhalte des Gleichstellungsplans zudem in
einer Dienstversammlung am 11.02.2013 vorgetragen und erörtert. Der Personalrat
hat dem Gleichstellungsplan schließlich in seiner Sitzung vom 12.03.2013
zugestimmt.
Ratsherr Herzog merkt an, dass die
Beschreibungen bzw. Zielsetzungen im Gleichstellungsplan insgesamt zu
unausgewogen sind und keine Ansätze dafür enthalten, auch Männer zum Beispiel
für Service- und Care-Berufe zu begeistern. Männer seien in diesen Berufen vor
allem deswegen unterrepräsentiert, weil sie schlecht bezahlt sind und / oder
ein geringes gesellschaftliches Ansehen besitzen. Das führt dazu, dass Männer
sich auf entsprechende Stellen gar nicht erst bewerben. Bei der
Auswahlentscheidung für etwa eine Erzieherinnen- / Erzieherstelle können Männer
bei gleicher Eignung nur bevorzugt werden, wenn sie überhaupt „im Pool“ sind.
Das ist in der Regel nicht der Fall. Deswegen kann eine schlichte Quote hier nicht greifen. Der Abbau der
Unterrepräsentanz von Männern in diesen Berufen führt über die Aufwertung der
Berufsbilder. Hier hätte sich Herr Herzog mehr Vorschläge erwartet.
Auch bei der Förderung der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf sollen Frauen und Männer Zielgruppen sein. Ein
geändertes Rollenverständnis von Männern und eine stärkere Beteiligung an
familiären Aufgaben stärken die Erwerbsbeteiligungsmöglichkeiten der Frauen.
Auch hier fehlen Herrn Herzog Ansätze.
In Bezug auf
die dargelegten Statistiken führt Herr Herzog an, dass er im Rahmen des
Gleichstellungsplans gerne auch über Daten der Telearbeit, Elternzeit,
Überstunden etc. diskutiert hätte.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der beiliegende
Gleichstellungsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.