Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Enthaltungen: 4

Sachverhalt:

Der Niedersächsische Landtag hat aufgrund einer Vorgabe der Europäischen Union am 09.12.2010 das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) verabschiedet.

 

Ziel des Gesetzes ist es gem. § 1 NGG, für Frauen und Männer in der öffentlichen Verwaltung die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit zu fördern und zu erleichtern sowie Frauen und Männern eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.

 

Dafür hat jede Gemeinde einen für drei Jahre gültigen Gleichstellungsplan zu erstellen, welcher eine Bestandsanalyse enthält und konkrete Maßnahmen benennt, um dieses Ziel zu erreichen. Stichtag für die Datenerhebung ist dabei der 30.06. des Vorjahres der Erstellung des Gleichstellungsplanes. Der Gleichstellungsplan löst den bisherigen Stufenplan ab.

 

Seine Aufstellung ist in § 15 ff. NGG geregelt und umfasst folgende Arbeitsschritte:

 

1.       Bestandaufnahme: Diese erhebt den Anteil von Männern und Frauen in den einzelnen Entgelt- und Besoldungsgruppen.

2.       Analyse der Daten: Die Datenanalyse untersucht, in welchen Bereichen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.

3.       Fluktuationsuntersuchung: Hier wird festgelegt, wie viele Stellen während der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans voraussichtlich neu zu besetzen sein werden.

4.       Benennung von Handlungszielen: Hier wird festgelegt, welcher prozentuale Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Bereichen und welchen Standard der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit zum Abschluss der Geltungsdauer des Gleichstellungsplans erreicht werden soll.

5.       Maßnahmenkatalog: Dort  werden die Einzelmaßnahmen aufgeführt, mit denen die Ziele erreicht werden sollen.

 

Der Gleichstellungsplan unterliegt gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 5 NPesVG der Mitbestimmung durch den Personalrat. Der Gleichstellungsplan wurde daher dem Personalrat sowie der Gleichstellungsbeauftragten in einer Personalratssitzung am 13.11.2012 vorgetragen und erörtert. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Samtgemeindeverwaltung wurden die Inhalte des Gleichstellungsplans zudem in einer Dienstversammlung am 11.02.2013 vorgetragen und erörtert. Der Personalrat hat dem Gleichstellungsplan schließlich in seiner Sitzung vom 12.03.2013 zugestimmt.

 

Ratsherr Herzog merkt an, dass die Beschreibungen bzw. Zielsetzungen im Gleichstellungsplan insgesamt zu unausgewogen sind und keine Ansätze dafür enthalten, auch Männer zum Beispiel für Service- und Care-Berufe zu begeistern. Männer seien in diesen Berufen vor allem deswegen unterrepräsentiert, weil sie schlecht bezahlt sind und / oder ein geringes gesellschaftliches Ansehen besitzen. Das führt dazu, dass Männer sich auf entsprechende Stellen gar nicht erst bewerben. Bei der Auswahlentscheidung für etwa eine Erzieherinnen- / Erzieherstelle können Männer bei gleicher Eignung nur bevorzugt werden, wenn sie überhaupt „im Pool“ sind. Das ist in der Regel nicht der Fall. Deswegen kann eine schlichte  Quote hier nicht greifen. Der Abbau der Unterrepräsentanz von Männern in diesen Berufen führt über die Aufwertung der Berufsbilder. Hier hätte sich Herr Herzog mehr Vorschläge erwartet.

 

Auch bei der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sollen Frauen und Männer Zielgruppen sein. Ein geändertes Rollenverständnis von Männern und eine stärkere Beteiligung an familiären Aufgaben stärken die Erwerbsbeteiligungsmöglichkeiten der Frauen. Auch hier fehlen Herrn Herzog Ansätze.

 

In Bezug auf die dargelegten Statistiken führt Herr Herzog an, dass er im Rahmen des Gleichstellungsplans gerne auch über Daten der Telearbeit, Elternzeit, Überstunden etc. diskutiert hätte.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschlussvorschlag:

Der beiliegende Gleichstellungsplan für die Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.