Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Frau Scharf erläutert, dass in der DRK-Kindertagesstätte in Breese/Marsch seit längerer Zeit auch Kinder unter drei Jahren betreut werden.

Aktuell sind die Gruppen in der KiTa wie folgt belegt:

1 x Vormittagsgruppe 20 von 25 Plätzen, davon 3 unter Dreijährige

1 x Ganztagsgruppe 25 von 25 Plätzen, davon 3 unter Dreijährige.

 

Sie berichtet weiter, dass für das kommende Kindergartenjahr ab dem 01.08.2013 liegen 15 Neuanmeldungen für Kinder unter drei Jahren vor. Nach dem geltenden Kindertagesstättengesetz können nach der derzeitigen Betriebserlaubnis in zwei Gruppen nur 6 Nachfragen für unter dreijährige Kinder bedient werden.

Durch Umwandlung in eine altersübergreifende Vormittagsgruppe (15/5), sowie drei altersgemischte Halbtagsgruppen kann die Belegung auf ganztägig insgesamt 10 Kinder unter 3 Jahren erhöht werden.

Hieraus ergibt sich ab 01.08.2013 folgende Gruppenkonstellation:

 

Vormittag:                                                                  Kinder über 3 Jahre             Kinder unter 3 Jahre

I (altersübergreifende Vormittagsgruppe)                              15                                          5

II (altersgemischte Gruppe)                                                   14                                          5

Nachmittag:

III (altersgemischte Gruppe)                                                  10                                          5

IV (altersgemischte Gruppe)                                                  11                                         5

 

Die DRK-Kindertagesstätte Breese/Marsch möchte sich der neuen Nachfragesituation gern stellen. Daher wird die Umwandlung der vorhandenen Gruppen beantragt. Für die Umwandlung in altersübergreifende/altersgemischte Gruppen sind einige bauliche und ausstattungstechnische Anpassungen erforderlich. Hierzu gehören z.B. Umbau des Sanitärbereichs, Umbau zu einem Schlafraum, Wickelbereich, zusammenhängende Handwerksarbeiten. Auf der Basis der vorliegenden Angebote ist von einem Investitionsvolumen in Höhe von rund 30.500 € auszugehen. Hierfür wurde durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg vorsorglich ein Antrag auf RAT II-Fördermittel für die Neuschaffung von 3 Betreuungs-plätzen für unter Dreijährige gestellt. Die beantragte Fördersumme beträgt 7.700 € pro Platz, mithin 23.100 € die mit Eingangsdatum vom 24.05.13 auch bewilligt worden sind.

Die Restkosten in Höhe von 7.280,13 würden in der Betriebskostenabrechnung der Kindertagesstätte berücksichtigt werden, hiervon trägt die Samtgemeinde Elbtalaue 25 % rd. 1.820 €, diese sollten überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Frau Sievers möchte wissen, ob das vorgehaltene Personal im Kindergarten Bresse/ Marsch die erforderlichen Befähigungen zur Betreuung von U3-Kindern besitzt.

 

Herr Christiansen erläutert, dass dort zwei Krippenerzieherinnen arbeiten und dass die frühkindliche Pädagogik dort als Prägung für´s Leben verstanden wird.

 

Herr Pieterek teilt diese Ansicht und betont, dass gerade in der Frühkind-Pädagogik mehr als „nur“ Spielen notwendig ist, um die Entwicklung zu fördern und den Weg für das Leben zu ebnen.

 

Der Ausschuss gibt folgende


Beschlussempfehlung:

a)      Vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg zur Mitfinanzierung gemäß Jugendhilfevereinbarung und unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der zusätzlichen altersübergreifenden Nachmittagsgruppe der DRK-Kindertagesstätte in Breese/Marsch angemeldet sind, trägt die Samtgemeinde ab 08/2013 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das notwendige (mit dem Landkreis abgestimmte) Betriebskostendefizit einschließlich einmaliger Aufwendungen für den Betrieb der weiteren Nachmittagsgruppe.

b)      Der Umwandlung in eine 15 : 5 Gruppe (vormittags) sowie 3 altersübergreifenden Gruppen (1 Vormittag, 2 Nachmittag) wird zugestimmt.

c)       Die Restkosten der Investitionsmittel für die Neuschaffung von 3 Plätzen für unter Dreijährige fließen vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg in die Betriebskosten der Kindertagesstätte ein.