Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Herr Mieth erläutert, dass die Biosphärenreservatsverwaltung derzeit damit beschäftigt ist, zusätzlich zu den per Gesetz ausgewiesenen siedlungsnahen Elbvorlandbereichen, weitere Erholungsbereiche auszuweisen. Diese Ausweisung geschieht auf der Grundlage eines Antrages, den die jeweiligen Gemeinden bzw. Städte bei der Biosphärenreservatsverwaltung stellen müssen.

 

Im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) sind in Tiesmesland, Hitzacker (Elbe) an der Schweineweide und in Wussegel siedlungsnahe Elbvorlandbereiche per Gesetz ausgewiesen.

 

Es soll nun darüber beraten werden, ob diese Zugangsbereiche ausreichend sind oder ob es noch weitere, von der Bevölkerung genutzte Stellen entlang der Elbe gibt, die auf Antrag neu aufgenommen werden sollen, so Herr Mieth weiter.

 

Für den Bereich Tießau liegt hierzu ein Antrag von Frau Claudia Scharf vor.

 

Einen weiteren wichtigen Punkt stellen die Angelbereiche dar.

Hier gibt es im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Ansicht der Verwaltung keinen weiteren Bedarf, da die Parkmöglichkeiten außerhalb des C Gebietes zu den Angelstellen in nur kurzer Entfernung liegen. Diese sind auch zu Fuß gut zu erreichen. Ein Problem könnte lediglich der Bereich Wussegel darstellen. Hier wird häufig beobachtet, dass mit Kfz über den Deich auf der befestigten Straße bis kurz vor die Buhnen gefahren wird. Dieses ist nach Auskunft der Biosphärenreservatsverwaltung unzulässig und kann von den im Einsatz befindlichen Polizeireitern mit Bußgeldern geahndet werden.

 

Es entsteht eine Diskussion zu den vorhandenen Flächen, die Ausschussmitglieder sind unterschiedlicher Ansicht über einen Handlungsbedarf und die Erweiterung der Erholungsgebiete für Hitzacker und Umgebung.

 

Frau Steckelberg merkt an, dass bei einer Erweiterung der Erholungsgebiete die Haftung und Verkehrssicherung an die Stadt Hitzacker (Elbe) übergehen, deshalb sollte vorsichtig vorangeschritten werden.

 

Herr Mieth sieht für Hitzacker und Umgebung außer dem vorliegen Antrag aus Tießau keinen Handlungsbedarf – von den Angelvereinen hat er keine Rückmeldungen erhalten.

 

Rh Walter teilt mit, dass er keine negativen Meldungen von Anglern kennt, auch die Parkplatzsituation und der Fußweg zu den Buhnen wurden ihm gegenüber nie als Problem dargestellt.

 

Es wird angefragt, ob Boote im C-Gebiet anlegen und rasten dürfen.

Dazu kann Herr Mieth keine konkrete Auskunft geben.

 

Rh Mertins möchte wissen, ob die Schutzhütten und Grillplätze für Wanderer und Radfahrer in der Nähe der Kläranlage sowie in der Wolfschlucht im C-Gebiet noch erhalten sind und genutzt werden können.

 

Frau Steckelberg erläutert, dass in der Vergangenheit solche Schutzhütten teilweise durch den Naturpark eingerichtet wurden. Mittlerweile gibt es die Rückführung der Grillplätze und auch einzelne Schutzhütten sollten unlängst abgerissen sein.

Ob nun die von Rh Mertins angesprochenen Schutzhütten und Grillplätze in der Nähe vom Klärwerk sowie in der Wolfsschlucht betroffen sind, kann Frau Steckelberg nicht konkret sagen.

 

Frau Steckelberg regt die Vertagung des Tagesordnungspunktes an und schlägt vor Herrn Dr. Prüter zur nächsten Sitzung einzuladen und zu den Einzelheiten zu befragen.

 

Rh Mertins stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6 Angel- und Erholungsbereiche im Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue.

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die