Sitzung: 30.05.2013 Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Umweltschutz sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/182/2013
Herr Mieth
erläutert, dass die Biosphärenreservatsverwaltung derzeit damit beschäftigt
ist, zusätzlich zu den per Gesetz ausgewiesenen siedlungsnahen
Elbvorlandbereichen, weitere Erholungsbereiche auszuweisen. Diese Ausweisung
geschieht auf der Grundlage eines Antrages, den die jeweiligen Gemeinden bzw.
Städte bei der Biosphärenreservatsverwaltung stellen müssen.
Im Bereich der
Stadt Hitzacker (Elbe) sind in Tiesmesland, Hitzacker (Elbe) an der
Schweineweide und in Wussegel siedlungsnahe Elbvorlandbereiche per Gesetz
ausgewiesen.
Es soll nun darüber
beraten werden, ob diese Zugangsbereiche ausreichend sind oder ob es noch
weitere, von der Bevölkerung genutzte Stellen entlang der Elbe gibt, die auf
Antrag neu aufgenommen werden sollen, so Herr Mieth weiter.
Für den Bereich
Tießau liegt hierzu ein Antrag von Frau Claudia Scharf vor.
Einen weiteren
wichtigen Punkt stellen die Angelbereiche dar.
Hier gibt es im
Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe) nach Ansicht der Verwaltung keinen weiteren
Bedarf, da die Parkmöglichkeiten außerhalb des C Gebietes zu den Angelstellen
in nur kurzer Entfernung liegen. Diese sind auch zu Fuß gut zu erreichen. Ein
Problem könnte lediglich der Bereich Wussegel darstellen. Hier wird häufig
beobachtet, dass mit Kfz über den Deich auf der befestigten Straße bis kurz vor
die Buhnen gefahren wird. Dieses ist nach Auskunft der
Biosphärenreservatsverwaltung unzulässig und kann von den im Einsatz
befindlichen Polizeireitern mit Bußgeldern geahndet werden.
Es entsteht eine
Diskussion zu den vorhandenen Flächen, die Ausschussmitglieder sind
unterschiedlicher Ansicht über einen Handlungsbedarf und die Erweiterung der
Erholungsgebiete für Hitzacker und Umgebung.
Frau Steckelberg
merkt an, dass bei einer Erweiterung der Erholungsgebiete die Haftung und
Verkehrssicherung an die Stadt Hitzacker (Elbe) übergehen, deshalb sollte
vorsichtig vorangeschritten werden.
Herr Mieth sieht
für Hitzacker und Umgebung außer dem vorliegen Antrag aus Tießau keinen
Handlungsbedarf – von den Angelvereinen hat er keine Rückmeldungen erhalten.
Rh Walter teilt
mit, dass er keine negativen Meldungen von Anglern kennt, auch die
Parkplatzsituation und der Fußweg zu den Buhnen wurden ihm gegenüber nie als
Problem dargestellt.
Es wird angefragt,
ob Boote im C-Gebiet anlegen und rasten dürfen.
Dazu kann Herr Mieth
keine konkrete Auskunft geben.
Rh Mertins möchte
wissen, ob die Schutzhütten und Grillplätze für Wanderer und Radfahrer in der
Nähe der Kläranlage sowie in der Wolfschlucht im C-Gebiet noch erhalten sind
und genutzt werden können.
Frau Steckelberg
erläutert, dass in der Vergangenheit solche Schutzhütten teilweise durch den
Naturpark eingerichtet wurden. Mittlerweile gibt es die Rückführung der
Grillplätze und auch einzelne Schutzhütten sollten unlängst abgerissen sein.
Ob nun die von Rh
Mertins angesprochenen Schutzhütten und Grillplätze in der Nähe vom Klärwerk
sowie in der Wolfsschlucht betroffen sind, kann Frau Steckelberg nicht konkret
sagen.
Frau Steckelberg
regt die Vertagung des Tagesordnungspunktes an und schlägt vor Herrn Dr. Prüter
zur nächsten Sitzung einzuladen und zu den Einzelheiten zu befragen.
Rh Mertins stellt
den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes 6 Angel- und
Erholungsbereiche im Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische
Elbtalaue.
Der Ausschuss
beschließt einstimmig die