Sachverhalt:
Ratsherr Dietmar
Harlfinger ist im April verstorben. Die nächste Ersatzperson der Personenwahl
ist Herr Michael Dreyer. Herr Dreyer hat die Wahl angenommen.
Gemäß § 60
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz sind Ratsmitglieder zu Beginn der
Sitzung vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bgm Stegemann verpflichtet Rh Dreyer und überreicht ihm eine NGO.
Vom Rat werden die Ausführungen zur