Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Ratsherr Dietmar Harlfinger ist im April verstorben. Die nächste Ersatzperson der Personenwahl ist Herr Michael Dreyer. Herr Dreyer hat die Wahl angenommen.

 

Gemäß § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz sind Ratsmitglieder zu Beginn der Sitzung vom Bürgermeister zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Bgm Stegemann verpflichtet  Rh Dreyer und überreicht ihm eine NGO.

 

Vom Rat werden die Ausführungen zur