Sitzung: 16.05.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/133/2013
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 09.10.2012
beschlossen, dass Verfahren zur Änderung der Abgrenzungssatzung im OT. Groß
Heide einzuleiten, um die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses zu
ermöglichen.
Zu a)
Das Verfahren wurde nach § 34 (4) BauGB i. V. mit § 13 Nr. 3 BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 07.03.2013 bis einschließlich 08.04.2013 hat der Entwurf
der Ergänzungssatzung im OT. Groß Heide öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben
vom 26.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
aufgefordert, bis zum 08.04.2013 eine Stellungnahme abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, vom
LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung wurden
von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange ist das Aufstellungsverfahren zur Ergänzungssatzung im OT.
Groß Heide soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden
kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt, die eingegangenen Anregungen und die
Abwägungsvorschläge.
Ohne Aussprache
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu
a) Die Stellungnahmen nach § 34 (4) BauGB i. V. mit § 13 Nr.3
BauGB werden entsprechend des
Abwägungsvorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
Zu
b) Die Ergänzungssatzung im Ortsteil Groß Heide wird aufgrund von § 34 (4) BauGB i. V. mit §
10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.