Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 09.10.2012 beschlossen, dass Verfahren zur Änderung der Abgrenzungssatzung im OT. Groß Heide einzuleiten, um die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses zu ermöglichen.

 

Zu a)

Das Verfahren wurde nach § 34 (4) BauGB i. V. mit § 13 Nr. 3 BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 07.03.2013 bis einschließlich 08.04.2013 hat der Entwurf der Ergänzungssatzung im OT. Groß Heide öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 26.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange aufgefordert, bis zum 08.04.2013 eine Stellungnahme abzugeben.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, vom LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen.Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist das Aufstellungsverfahren zur Ergänzungssatzung im OT. Groß Heide soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt, die eingegangenen Anregungen und die Abwägungsvorschläge.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Zu a)      Die Stellungnahmen nach § 34 (4) BauGB i. V. mit § 13 Nr.3 BauGB   werden entsprechend des Abwägungsvorschlages des  Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)      Die Ergänzungssatzung im Ortsteil Groß Heide  wird aufgrund von § 34 (4) BauGB i. V. mit § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung beschlossen.