Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2012 beschlossen, das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans  Querdeich mit örtlicher Bauvorschrift einzuleiten. Vorgesehen ist dort die Errichtung einer speziellen Senioreneinrichtung mit 24 Heimplätzen und ca. 12 neuen Arbeitsplätzen.

 

Zu a)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“ öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 26.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, von der LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.  

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt, die vorgebrachten Anregungen und die Abwägungsvorschläge und beantwortet Detailfragen.

 

Rh Krull hält die Pflanzvorgaben für Laubbäume als Heister je 200 m² versiegelter Fläche nach Punkt 8 der Begründung für nicht ausreichend und schlägt Hochstammbäume, 2 mal verpflanzt mit Ballen, vor.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass bei einer derartigen Änderung zu prüfen wäre, ob die Änderung planungsrelevant ist. In diesem Fall müsste der Bebauungsplan erneut öffentlich ausgelegt werden. Bei Pflanzvorgaben für Bäume ist zu berücksichtigen, dass Bäume mit größerem Durchmesser einen nicht unbeträchtlichen Kostenfaktor darstellen.

 

Rh Krull regt eine grundsätzliche Abstimmung mit Planungsbüros an, in welchen Fällen Hochstammbäume vorgegeben werden sollen.

 

AV Siemke schlägt vor, dass Planverfahren weiter zu führen und mit dem DRK zu verhandeln, auf freiwilliger Basis Hochstammbäume zu pflanzen.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

a)            Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros  abgewogen und beschlossen.

b)           Der Bebauungsplan Querdeich - 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung

                beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.

c)            Mit dem DRK ist dahingehend zu verhandeln, die Baumanpflanzungen nicht als Heister sondern als Hochstamm vorzunehmen.