Sitzung: 16.05.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/131/2013
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2012 beschlossen, das
Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans
Querdeich mit örtlicher Bauvorschrift einzuleiten. Vorgesehen ist dort
die Errichtung einer speziellen Senioreneinrichtung mit 24 Heimplätzen und ca.
12 neuen Arbeitsplätzen.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 26.02.2013 bis einschließlich 26.03.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift“
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
26.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden von der E.On Avacon AG, von der
LGLN-Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen. Im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern keine
Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Querdeich – 5. Änderung mit örtlicher
Bauvorschrift“ soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden
kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt, die vorgebrachten Anregungen und die
Abwägungsvorschläge und beantwortet Detailfragen.
Rh Krull hält die
Pflanzvorgaben für Laubbäume als Heister je 200 m² versiegelter Fläche nach
Punkt 8 der Begründung für nicht ausreichend und schlägt Hochstammbäume, 2 mal
verpflanzt mit Ballen, vor.
FBL Hesebeck
erläutert, dass bei einer derartigen Änderung zu prüfen wäre, ob die Änderung
planungsrelevant ist. In diesem Fall müsste der Bebauungsplan erneut öffentlich
ausgelegt werden. Bei Pflanzvorgaben für Bäume ist zu berücksichtigen, dass
Bäume mit größerem Durchmesser einen nicht unbeträchtlichen Kostenfaktor
darstellen.
Rh Krull regt eine
grundsätzliche Abstimmung mit Planungsbüros an, in welchen Fällen
Hochstammbäume vorgegeben werden sollen.
AV Siemke schlägt
vor, dass Planverfahren weiter zu führen und mit dem DRK zu verhandeln, auf
freiwilliger Basis Hochstammbäume zu pflanzen.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
a) Die Stellungnahmen
gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Querdeich - 5. Änderung
mit örtlicher Bauvorschrift wird als Satzung
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.
c) Mit dem DRK ist dahingehend zu verhandeln, die Baumanpflanzungen nicht
als Heister sondern als Hochstamm vorzunehmen.