Sitzung: 16.05.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/130/2013
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.12.2013 beschlossen, das
Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Mühlentor einzuleiten. Anlass der
3. Änderung ist die Absicht der
Neuapostolischen Kirche, das Gemeindehaus in Dannenberg (Elbe) zu
erweitern.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 12.03.2013 bis einschließlich 12.04.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans „Mühlentor - 3. Änderung-„ öffentlich ausgelegen. Mit
Schreiben vom 14.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 12.04.2013 eine Stellungnahme
zu der Planung abzugeben. Abzuwägende Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB wurden von Bürgern
keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Das Verfahren zur 3.
Änderung des Bebauungsplans Mühlentor ist soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Kein Beschluss, da
in den Verfahren nach § 3 (2) BauGB (öffentl. Auslegung) und § 4 (2) BauGB
(Behördenbeteiligung) keine abzuwägenden Stellungnahmen vorgebracht wurden.
Zu b) Der
Bebauungsplan Mühlentor – 3. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.