Sitzung: 29.04.2013 Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/135/2013
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 16.10.2012
beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Dannenberger
Straße einzuleiten. Durch die Änderung wird die Zahl der Vollgeschosse von
zwei auf
ein Vollgeschoss als Höchstgrenze festgesetzt. In der örtlichen
Bauvorschrift wird der Absatz über die selbst leuchtenden Werbeanlagen
ersatzlos gestrichen.
Zu a)
Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
In der Zeit vom 22.02.2013 bis einschließlich 21.03.2013 hat der Entwurf
des Bebauungsplans Dannenberger Straße - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit
Schreiben vom 13.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 21.03.2013 eine Stellungnahme
zu der Planung abzugeben.
Nur vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg wurde eine abzuwägende Stellungnahme vorgebracht.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern
keine Anregungen vorgetragen.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist
das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Dannenberger Straße soweit abgeschlossen,
dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL trägt den Sachverhalt vor.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB
werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und
beschlossen.
Zu b) Der Bebauungsplan Dannenberger Straße mit
örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.
Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.