Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 16.10.2012 beschlossen, dass Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Dannenberger Straße einzuleiten. Durch die Änderung wird die Zahl der Vollgeschosse von zwei  auf  ein Vollgeschoss als Höchstgrenze festgesetzt. In der örtlichen Bauvorschrift wird der Absatz über die selbst leuchtenden Werbeanlagen ersatzlos gestrichen.

Zu a)

Das Verfahren wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

In der Zeit vom 22.02.2013 bis einschließlich 21.03.2013 hat der Entwurf des Bebauungsplans Dannenberger Straße - 1. Änderung öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 13.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 21.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

 Nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde eine abzuwägende Stellungnahme vorgebracht.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen. 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Dannenberger Straße soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL trägt den Sachverhalt vor.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Zu a)      Die Stellungnahmen gemäß § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)     Der Bebauungsplan Dannenberger Straße mit örtlicher Bauvorschrift – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.