Sitzung: 18.04.2013 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/127/2013
Zu a)
Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue in seiner Sitzung am 20.12.2012 die öffentliche Auslegung des
Entwurfes der 76. Änderung des Flächennutzungsplans mit der Begründung
beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, dass Tierhaltung und auch
die ausnahmsweise Zulässigkeit der Aquakulturen im Geltungsbereich der
Flächennutzungsplanänderung auszuschließen ist.
Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplans hat mit dem Entwurf
der Begründung in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 20.03.2013
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 11.02.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
20.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und
von der E.On Avacon AG vorgetragen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach §
3 (2) BauGB wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht. Bei der Anhörung im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 28.02.2013 sind keine Bürger
erschienen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist das Verfahren zur 76.
Änderung des Flächennutzungsplans soweit abgeschlossen, dass der
Feststellungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck erläutert die
eingegangenen Stellungnahmen und die vorgeschlagene Wertung der Anregungen. In
der Planzeichnung steht noch das Wort Aquakultur und muss gestrichen werden.
Rf Molter weist darauf hin,
dass nach Punkt 5 Abs. 4 der Begründung ein Städtebaulicher Vertrag
hinsichtlich der Unterhaltung der Straßenverkehrsfläche abzuschließen ist und
fragt ob dies erfogt ist.
FBL Hesebeck erläutert,
dass die Begründung aussagt, dass die Stadt Dannenberg(Elbe), nicht die Samtgemeinde
Elbtalaue, sich vorbehält, einen solchen Städtebaulichen Vertrag zu schließen.
Dieser Passus der Begründung kann gestrichen werden, weil die Erschließung des
Grundstückes nach dem Ausbau des Bückauer Weges über eine öffentlich gewidmete
Straße erfolgt.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a)
Die Stellungnahmen
nach § 4 (2) werden entsprechend der
Abwägungstabelle des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b)
Nach Abwägung aller
öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplans
und die Begründung zur 76. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen
(Feststellungsbeschluss).