Sitzung: 13.12.2012 Rat der Gemeinde Langendorf
Stellv. Bgm Hintzmann bestätigt, dass der Weg in
privater Hand liegt.
Anmerkung
der Verwaltung zum Winterdienst in der Waldsiedlung im OT Cacherien der
Gemeinde Langendorf
Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die
Straßenreinigung
(Straßenreinigungssatzung)
§ 3
Übertragung
der Reinigung, Pflichten der Eigentümer
(1) Innerhalb der geschlossenen
Ortslage (§ 4 Abs.1 NStrG) werden den Eigentümern der an Straßen anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke in der
angrenzenden Breite (Straßenfrontlänge) übertragen:
a) Die Reinigung und der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen
sowie die Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen auf den der maschinellen
Straßenreinigung unterliegenden Straßen.
b) Die Reinigung und der Winterdienst im vollen Umfang bei allen
anderen Straßen.
§ 2
Verpflichtung
der Samtgemeinde
(1) Die Samtgemeinde Elbtalaue
betreibt die maschinelle Reinigung auf Fahrbahnen einschl. Gossen und
Parkflächen sowie im Rahmen der Verkehrsbedürfnisse die Schneeräumung und den
Streudienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Verkehrsflächen als öffentliche
Einrichtung.
Die an die öffentliche
Einrichtung angeschlossenen öffentlichen Verkehrsflächen sind in der Anlage zur
Straßenreinigungsverordnung genannt.
(2) Öffentliche Verkehrsflächen -im folgenden einheitlich Straßen genannt-
sind die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Durchgänge
einschl. der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkflächen, Trenn-, Seiten-
und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen
Straßenteile befestigt sind.
§ 1 Abs. II der Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrsordnung
Öffentlicher Verkehr findet auch
auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter
Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange
diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich
wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.
Kurz gesagt: Öffentliche Verkehrsflächen
Alle Wege, Plätze und Flächen
die jedermann aufgrund wegerechtlicher Widmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich
offenstehen.
Ergebnis:
Die Wege in der Waldsiedlung in Langendorf-Cacherien stehen
jedermann zur Nutzung offen. Sie sind somit öffentliche Verkehrsfläche und
unterliegen der Schneeräumpflicht im Sinne der Straßenreinigungssatzung und der
Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue.