Rf Brownlee berichtet, dass der Weg in der Waldsiedlung im Ortsteil Cacherien nicht geräumt und gestreut wird. Rf Brownlee fragt nach der rechtlichen Grundlage, da es ein privater Weg sein soll.

Stellv. Bgm Hintzmann bestätigt, dass der Weg in privater Hand liegt.

 

Anmerkung der Verwaltung zum Winterdienst in der Waldsiedlung im OT Cacherien der Gemeinde Langendorf

 

Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Straßenreinigung

(Straßenreinigungssatzung)

 

§ 3

Übertragung der Reinigung, Pflichten der Eigentümer

 

(1)  Innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 4 Abs.1 NStrG) werden den Eigentümern der an Straßen anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke in der angrenzenden Breite (Straßenfrontlänge) übertragen:

        a)    Die Reinigung und der Winterdienst auf den Geh- und Radwegen sowie die Beseitigung von Schnee und Eis in den Gossen auf den der maschinellen Straßenreinigung unterliegenden Straßen.

        b)   Die Reinigung und der Winterdienst im vollen Umfang bei allen anderen Straßen.

 

§ 2

Verpflichtung der Samtgemeinde

 

(1)  Die Samtgemeinde Elbtalaue betreibt die maschinelle Reinigung auf Fahrbahnen einschl. Gossen und Parkflächen sowie im Rahmen der Verkehrsbedürfnisse die Schneeräumung und den Streudienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Verkehrsflächen als öffentliche Einrichtung.

 

        Die an die öffentliche Einrichtung angeschlossenen öffentlichen Verkehrsflächen sind in der Anlage zur Straßenreinigungsverordnung genannt.

 

(2)  Öffentliche Verkehrsflächen -im folgenden einheitlich Straßen genannt- sind die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Durchgänge einschl. der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkflächen, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind.

 

§ 1 Abs. II der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung

 

Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.
Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind.

 

 

Kurz gesagt: Öffentliche Verkehrsflächen

 

Alle Wege, Plätze und Flächen die jedermann aufgrund wegerechtlicher Widmung oder unter stillschweigender Duldung zur Nutzung tatsächlich offenstehen.

 

Ergebnis:

Die Wege in der Waldsiedlung in Langendorf-Cacherien stehen jedermann zur Nutzung offen. Sie sind somit öffentliche Verkehrsfläche und unterliegen der Schneeräumpflicht im Sinne der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue.