Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Zu a)

Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, hat der Rat der Stadt Dannenberg in seiner Sitzung am 13.12.2012 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, dass Tierhaltung im Bebauungsplan auszuschließen ist. Auch die ausnahmsweise Zulässigkeit von Aquakulturen ist zu streichen. 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 20.03.2013 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 12.02.2013 wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum 20.03.203 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der E.On Avacon AG vorgebracht.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.

Bei der Anhörung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 28.02.2013 sind keine Bürger erschienen.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

FBL Hesebeck erläutert die Planung und den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.

 

Rf Ramm weist darauf hin, dass an einer Stelle das Wort Aquakultur nicht gestrichen ist.

 

Rh Herzog fragt, in welchem Umfang nicht mehr benutzte Rundbehälter als Güllebehälter benutzt werden können.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass es sich um einen Trockenvermenter handelt und keine Rundbehälter vorhanden sind. Die entsprechende Textpassage ist unrichtig und zu ändern.

 

Nach kurzer Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 


Beschluss:

Zu a)

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros abgewogen und beschlossen.

Zu b)

Der Bebauungsplan „Biogasanlage Bückau“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.