Sitzung: 11.04.2013 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/124/2013
Sachverhalt:
Zu a)
Nach der
frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, hat der Rat der Stadt Dannenberg in seiner Sitzung am 13.12.2012 die
öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen. Gleichzeitig hat
der Rat beschlossen, dass Tierhaltung im Bebauungsplan auszuschließen ist. Auch
die ausnahmsweise Zulässigkeit von Aquakulturen ist zu streichen.
Der Entwurf des
Bebauungsplans hat in der Zeit vom 20.02.2013 bis einschließlich 20.03.2013
öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 12.02.2013 wurden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB aufgefordert, bis zum
20.03.203 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende
Stellungnahmen wurden nur vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und von der E.On
Avacon AG vorgebracht.
Im Rahmen der
öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen vorgetragen.
Bei der Anhörung im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB am 28.02.2013 sind
keine Bürger erschienen.
Zu b)
Mit der Abwägung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist
das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
FBL Hesebeck erläutert die
Planung und den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.
Rf Ramm weist darauf hin, dass
an einer Stelle das Wort Aquakultur nicht gestrichen ist.
Rh Herzog fragt, in welchem
Umfang nicht mehr benutzte Rundbehälter als Güllebehälter benutzt werden
können.
FBL Hesebeck erläutert,
dass es sich um einen Trockenvermenter handelt und keine Rundbehälter vorhanden
sind. Die entsprechende Textpassage ist unrichtig und zu ändern.
Nach kurzer Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Zu a)
Die Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange werden entsprechend des Vorschlages des
Planungsbüros abgewogen und beschlossen.
Zu b)
Der Bebauungsplan „Biogasanlage
Bückau“ wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.