Sitzung: 26.03.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/123/2013
Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt vor.
Zu a)
Nach der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB und der
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange,
sowie der Berücksichtigung von Einwendungen eines Bürgers, die bereits bei der
Behördenbeteiligung eingegangen sind, hat der Rat der Gemeinde Zernien in
seiner Sitzung am 31.01.2013 die öffentlich Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 12.02.2013 bis
einschließlich 12.03.2013 öffentlich ausgelegen. Mit Schreiben vom 08.02.2013
wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2)
BauGB aufgefordert, bis zum 12.03.2013 eine Stellungnahme zu der Planung abzugeben.
Abzuwägende Stellungnahmen wurden vorgebracht von der LGLN
-Regionaldirektion Lüneburg-, vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, von der
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade und von der IHK Lüneburg-Wolfsburg.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden von Bürgern keine Anregungen vorgebracht.
Bei der Anhörung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB am 05.03.2013 waren 5 Bürger anwesend, die sich über die Planung
informiert haben.
Zu b)
Mit der Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ist
das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Göhrdestraße“ soweit
abgeschlossen, dass der
Bebauungsplan als Satzung beschlossen
werden kann.
Zu c)
Für die Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden und des Landschaftsbildes
durch den Bebauungsplan „Göhrdestraße“ werden nachstehende
Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Kompensationsmaßnahmen innerhalb des
Plangebietes:
- Anpflanzung von Sichtschutzhecken
- Schutzpflanzungen zwischen dem Gewerbe-, Misch- und Sondergebiet
- Schutzpflanzungen am östlichen Rand des Plangebietes
- Anpflanzung von Straßenbäumen entlang der Erschließungsstraße
- Anpflanzungen auf privaten Grundstücken
Externe
Kompensationsflächen auf gemeindeeigenen Flächen
- Flurstück 36, Flur
3, Gemarkung Reddien in Größe von 1.966 m².
Dieses Flurstück wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und der
Sukzession überlassen.
- Flurstück 13/4, Flur 1, Gemarkung Mützingen in Größe von 11.781 m².
Im Kataster wird dieses Grundstück als Nadelwald geführt. Diese
Kiefernforstfläche ist zu einem Eichenmischwald zu entwickeln.
Kompensationspool
„Alte Jeetzel“
Zusätzlich zu den beiden gemeindeeigenen Flächen muss der
Kompensationspool der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) „Alte Jeetzel“
in Anspruch genommen werden, da die Gemeinde Zernien über keine weiteren
Flächen verfügt. Die Fläche liegt in der
Gemarkung Breese im Bruche und wird für Kompensationsmaßnahmen vorgehalten. Für
den Bebauungsplan „Göhrdestraße“ wird
aus dieser Fläche eine 5.862 m² große Teilfläche benötigt. Geplant ist
die Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland. Auf dieser Fläche wird die
NLG die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen herstellen. Hierüber ist mit der NLG
ein Vertrag zur Übertragung der Durchführung von Kompensationsmaßnahmen
abzuschließen. Ein Vertragsentwurf ist der Vorlage beigefügt.
Die Kosten betragen nach Rücksprache bei der NLG ca. 3,00 €/m². Bei der
angegebenen Größe entstehen der Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 17.586 €
zuzüglich 3.341,34 € Umsatzsteuer = 20.927,34 €.
Dieser Preis beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung der Fläche, die
Kosten für die dauerhafte Pflege und Unterhaltung einschließlich der
langfristigen Betreuung, der öffentlichen Lasten und der Flächenverwaltung.
Die genaue
Beschreibung zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahme können Sie dem der
Vorlage beigefügten Umweltbericht, der Anlage der Begründung ist, entnehmen.
Stellv. Bgm Beutler
findet die Kosten für die Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 21.000,-- € zu
hoch.
Auch Rh Ahrens ist
der Ansicht, dass 3,-- €/m² Ackerfläche zu hoch angesetzt ist. Der Preis für
landwirtschaftliche Flächen liegt derzeit bei ca. 2,-- €/m². Wer legt in diesem
Fall die Preise fest.
Die Gemeinde
Zernien sollte für zukünftige Maßnahmen überlegen, ob sie nicht Flächenverkäufe
hierfür tätigen sollte, sofern Flächen zum Verkauf angeboten werden.
Rh U. Beutler sieht
keine Notwendigkeit darin, eine Ackerlandfläche in diesem Bereich mit Bäumen
aufzupflanzen, da der Landkreis Lüchow-Dannenberg vom Baumbestand her
ausreichend versorgt ist.
Herr Hesebeck merkt an, dass der Flächenpool vom Landkreis eingerichtet wurde mit dem Ziel, eine größere Waldfläche entstehen zu lassen. Die Gemeinde hat mit den Pflegemaßnahmen nichts mehr zu tun.
Der Beschluss über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der
NLG zur Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen über den Flächenpool
des Landkreises wird vorgezogen.
Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss
zu
c)
Mit der Niedersächsischen Landgesellschaft wird ein
städtebaulicher Vertrag über erforderliche Kompensationsmaßnahmen aus dem
Flächenpool „Alte Jeetzel“ abgeschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7 Enthaltung
3
Nach
der Beschlussfassung erfolgt eine Sitzungsunterbrechung, in der der Vertrag von
Bgm Schulz unterzeichnet wird.
Nach
der Unterzeichnung wird die Sitzung mit der Beschlussfassung zur Wertung der
Anregungen und Bedenken (a) und der Satzungsbeschluss mit Begründung und
Umweltbericht (b) fortgeführt.
Der
Rat der Gemeinde Zernien fasst danach folgenden
Beschluss:
zu
a)
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (2) BauGB werden entsprechend des Vorschlages des Planungsbüros
abgewogen und beschlossen.
zu
b)
Der Bebauungsplan „Göhrdestraße“ mit örtlicher
Bauvorschrift wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung
mit dem Umweltbericht zum Bebauungsplan beschlossen.
Einstimmig
beschlossen
Ja 7 Enthaltung
3