Sitzung: 21.03.2013 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 4
Vorlage: 31/116/2013
Herr Leist
möchte auf dem Flurstück 184/9 eine offene Kleingarage errichten. Der bauliche
Zustand seines eigenen Grundstückes ist nicht geeignet um darüber eine Zufahrt
zu errichten.
Bei dem
unter a. genannten Flurstück handelt es sich um eine gewidmete Straßenfläche.
Aus erschließungsrechtlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit eine Teilfläche
zur Sicherung einer Erschließung zu veräußern. Aus rechtlicher Sicht ist die
Zugänglichkeit des Grundstückes gegeben.
Grundsätzlich
ist anzumerken, das im Falle einer Nutzung des Streifens entlang des
Grundstückes Leist das Problem besteht, dass die Böschung des vorhandenen
Oberflächenwasserauffangbeckens in einem Abstand von ca. 2 m zur Grundstücksgrenze beginnt. Um eine sichere Fahrspur in diesem Bereich zu
erstellen, wäre eine bauliche Veränderung der Böschung notwendig.
Die
Abfrage bei den Versorgungsunternehmen ergab, dass in dem Bereich keine
Versorgungsleitungen vorhanden sind.
Ein
möglicher Kaufpreis in Höhe von 6,00 € ergibt sich aus der Bodenrichtwertkarte,
die für Bauland in dem Bereich einen Richtwert von 12,00 € ausweist.
Da es
jedoch nicht bebaut, sondern lediglich als Grundstückszufahrt benötigt wird,
ist ein Abschlag von 50 % gerechtfertigt.
Herr Leist erläutert sein Anliegen:
Die
ursprüngliche Planung wurde vom Landkreis nicht genehmigt.
Aus
einem Gespräch beim Landkreis mit Herrn Manfred Haacke ist dann die in der
Anlage 1 dargestellte Alternative als beste Lösung für uns besprochen worden.
Hierfür wäre es erforderlich, dass die Gemeinde
Gusborn einen ca. 4 Meter breiten Streifen aus dem Flurstück 322/12, Flur 1,
Gemarkung Klein Gusborn in einer Größe von ca. 100 m² veräußert. Über dieses Teilstück soll dann
eine Zufahrt mit Rasengitter-Spurbahnen erstellt werden.
Alternativ
wäre auch eine Lösung über eine Baulast denkbar, um die Zufahrt erstellen zu
können.
Nach
kurzer Diskussion über das Für und Wider eines Verkaufs der Fläche im
Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Dorfkuhle fasst der Rat folgenden
geänderten
Beschluss:
Mit Herrn Ralf
Leist, Alte Dorfstr. 2, 29476 Gusborn wird eine Nutzungsvereinbarung über das
unter a. genannte Teilstück geschlossen. Die Vereinbarung läuft über 20 Jahre
und wird stillschweigend verlängert, wenn ich von einer Seite gekündigt wird..
Es ist ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von 20,00 € zu entrichten und die
Fläche darf mit Rasengittersteinen befestigt werden.