Bgm Schulz berichtet, dass vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg ein Gerichtstermin über die Stilllegung bzw. über die Entwidmung der Bahnstrecke Uelzen-Dannenberg stattgefunden hat. Eine Stilllegung der Strecke ist zu befürchten, allerdings liegt noch keine Urteilsbegründung vor. Die Deutsche Regional Eisenbahn (DRE) wird in die Berufung gehen, so die bisherigen Informationen. Am Gerichtsverfahren beteiligt waren die Gemeinde Stoetze als Betreiber der Entwidmung und die Landesbehörde für Straßenbau, die auch die Stilllegung anstrebt, da sie sonst eine neue Brücke im Zuge der L 252 bauen müsste. Antragsgegner waren der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die DRE. Bei der Gerichtsverhandlung wurde deutlich, dass es sich bei dem Verfahren der Stilllegung der Strecke nur um wirtschaftliche Aspekte eines Betriebes in Stoetze handelt. Leider hat auch der Landkreis Uelzen in seinem zur Änderung anstehenden Regionalen Raumordnungsprogramm die Strecke in Teilen aufgegeben; sie soll nur noch bis zum Bahnhof Oetzen geführt werden. Hier spielt offensichtlich die Ansiedlung von Gewerbebetrieben durch den Bau A 39 eine Rolle.