Bgm Schulz berichtet, dass ihm ein Antrag mit der Bitte überreicht wurde, einen Teil des Ortsteiles Fließau von einem reinen Wohngebiet in ein allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. Eine dort etablierte Nutzung darf laut Landkreis sonst nicht weiter betrieben werden. Der Antrag wurde dem Bauamt der Samtgemeinde zur Prüfung vorgelegt.