StD Meyer berichtet, dass der VA am Montag das Thema Gerichtsverfahren Koch / Stadt Dannenberg(Elbe) berät. Das OVG hat die Revision beim BVG zugelassen. Nach dem vorliegenden Urteil hätte nicht die Stadt den Bescheid über die Sondernutzung erteilen dürfen sondern die Straßenverkehrsbehörde (damals noch der Landkreis) und die Punkte der Sondernutzung in ihren Bescheid mit aufnehmen müssen und auch die Sondernutzungsgebühr erheben und an die Stadt abführen müssen. Es haben Gespräche mit allen kommunalen Spitzenverbände stattgefunden. Die Stellungnahmen der Verbände liegen noch nicht vor. Die Verbände können sich ein Kostenbeteiligung für eine Verfahren beim BVG Leipzig vorstellen, so dass für die Stadt mit Kosten von 2-3.000 € zu rechnen wäre. Der StD wird dem VA ein Revisionsverfahren beim BVG vorschlagen.