Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Gemäß § 1 der Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Jameln wird ein weiteres Sitzungsgeld gewährt, wenn ein Ratsmitglied an einer Informationsveranstaltung, die die Belange der Gemeinde Jameln betreffen, teilnimmt. Das Sitzungsgeld wird dann gewährt, wenn die Teilnahme vom Rat genehmigt oder nachträglich beschlossen wurde.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine Genehmigung vor einer Veranstaltung in der Regel aufgrund der Sitzungstermine nicht möglich ist. Dies führte dazu, dass die Teilnahme in diesen Fällen nachträglich beschlossen werden musste.

Die Samtgemeinde Elbtalaue lädt die Bürgermeister, deren Stellvertreter und/oder Ratsmitglieder der Mitgliedsgemeinden immer dann ein, wenn in einem Samtgemeindegremium über Sachverhalte berichtet oder beraten wird, die auch die Belange der Mitgliedsgemeinden betreffen.

Um das Verfahren zu vereinfachen schlägt die Verwaltung aus diesem Grund vor, dass die Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen die Samtgemeinde eingeladen hat, grundsätzlich als genehmigt gilt.

Stellv. Fraktionsvorsitzende Merke ergänzt, dass die Fraktion den Beschluss auf Veranstaltungen des Landkreises Lüchow-Dannenberg ausgeweitet hat.

 

Auf Antrag von stellv. Fraktionsvorsitzende Merke fasst der Rat Jameln den

 


Beschluss:

Der Rat beschließt, dass die Teilnahme an Veranstaltungen, zu denen der Bürgermeister, sein Stellvertreter und/oder Ratsmitglieder durch die Samtgemeinde Elbtalaue oder des Landkreises Lüchow-Dannenberg eingeladen werden, grundsätzlich als vom Rat genehmigt gilt, sofern bei dieser Veranstaltung Belange der Gemeinde berührt werden.