Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt vor. Hiernach sind bei der NBank durch Rückflüsse nicht verbrauchter Fördermittel anderer Kommunen erhebliche Gelder für die Förderung auch in dem Programm „Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur und regionaler Wachstumsprojekte“ wieder vorhanden.
Von den vorhandenen Mitteln hat der Samtgemeindebürgermeister Ende der 6. Kalenderwoche 2013 erfahren, eine offizielle Mitteilung gibt es bisher nicht. In Abstimmung mit Bürgermeister Schulz wurde umgehend ein Termin für den 14.02.2013 mit der NBank vereinbart. Hierbei wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit der Gewerbeerschließung Zernien erörtert.

Als Ergebnis lässt sich feststellen:

  • Der bisher zum Ausbau vorgesehene Abschnitt reicht vom Ausbauumfang her nicht aus um die Förderkriterien zu erfüllen.
  • Durch entsprechende Erweiterung des geplanten Ausbauabschnittes ist eine grundsätzliche Förderfähigkeit auch für die geplante Maßnahme in Zernien gegeben.
  • Im Rahmen eines Antragsverfahrens wären Anzahl der zu erwartenden Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe und die Verfügbarkeit der Gewerbegrundstücke nachzuweisen.
  • Der Antrag auf Förderung muss inklusive Businessplan bis zum Antragsstichtag 01.03.2013 bei der NBank eingehen.
  • Nach Antragseingang könnte auf Antrag der Kommune die NBank einen sogenannten vorgezogenen Investitionsbeginn (VI) verfügen. Damit könnte vor einer Bescheiderteilung bereits weiter förderunschädlich an der Durchführung der Maßnahme durch die Gemeinde gearbeitet werden. Der VI beinhaltet allerdings noch keine Förderzusage.
  • Es ist aus dem Programm eine Förderung in Höhe von 50 % möglich.
  • Sofern die Förderkriterien für eine Förderung aus dem Programm „Wirtschaftsnahe Infrastruktur und regionale Wachstumskonzepte“ erfüllt sind, kann eine Koförderung über das „Regionalisierte Teilbudget“ (RTB) für den LK Lüchow-Dannenberg erfolgen. Hier sind 25 % der förderfähigen Baukosten als Förderung zu erlangen.

 

 

Bei dem RTB des LK sind ebenfalls noch Mittel vorhanden, auch hier sollte versucht werden für die geplante Maßnahme eine Förderung zu erlangen. Vorsorglich sind auch hier bereits Fördermittel vorab angemeldet worden. Die Kriterien sind identisch mit denen der NBank und müssen von dieser geprüft werden. Die NBank stellt auch hierfür die Förderwürdigkeit fest und erlässt entsprechende Bescheide, die zur Auszahlung kommen können, sofern ausreichend Mittel im RTB vorhanden sind.

 

Am 15.02.2013 wurde in einem Gespräch das Ing.-Büro Rauchenberger mit der Kostenermittlung und der zeichnerischen Darstellung des erforderlichen erweiterten Ausbauumfanges beauftragt. Die am 18.02.2013 vorgelegte Kostenermittlung beläuft sich auf knapp 400.000 € für den erweiterten Ausbauumfang.
Der bisher angedachte Kostenrahmen beläuft sich auf gut 180.000 €, die allerdings durch Gemeinde und Anlieger allein aufzubringen sind.
Bei einer Förderung wären trotz des erheblich größeren Ausbauumfanges weniger als 100.000 € durch Gemeinde und Anlieger zu finanzieren.

Rh Beutler schlägt vor, den Beschuss so zu fassen, dass keine weitere Änderung erfolgen muss, solange der Eigenanteil in Höhe von 180.000,-- € nicht überschritten wird, auch wenn weniger als 75 % Fördermittel zur Auszahlung kommen.

 

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat Zernien den

 


Beschluss:

Der Beschluss vom 27.11.2012 zum Ausbau der Erschließungsstraße im B-Plangebiet „Göhrdestraße“ wird aufgehoben.
Vorbehaltlich einer Förderung, die den bisherigen Ansatz der Gesamtkosten in Höhe von 180.000,-- € nicht übersteigt, ist die Gewerbeerschließung jetzt im Bereich 0+000 bis 0+300 komplett, und für den Abschnitt 0+300 bis 0+414,94 als Baustraße auszubauen.
Ebenfalls sind der Schmutzwasserkanal und die Löschwasserversorgung für den Abschnitt 0+000 bis 0+414,94 mit herzustellen.
Sofern eine Förderung des Vorhabens nicht erfolgt, ist die Baumaßnahme vom Umfang her gem. der Beschlusslage vom 27.11.2012 durchzuführen.