Sitzung: 21.02.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/066/2013
Herr Hesebeck trägt
den Sachverhalt vor. Hiernach sind bei der NBank durch Rückflüsse nicht
verbrauchter Fördermittel anderer Kommunen erhebliche Gelder für die Förderung
auch in dem Programm „Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur und regionaler
Wachstumsprojekte“ wieder vorhanden.
Von den vorhandenen Mitteln hat der Samtgemeindebürgermeister Ende der 6.
Kalenderwoche 2013 erfahren, eine offizielle Mitteilung gibt es bisher nicht.
In Abstimmung mit Bürgermeister Schulz wurde umgehend ein Termin für den
14.02.2013 mit der NBank vereinbart. Hierbei wurde die grundsätzliche
Förderfähigkeit der Gewerbeerschließung Zernien erörtert.
Als Ergebnis lässt sich feststellen:
- Der
bisher zum Ausbau vorgesehene Abschnitt reicht vom Ausbauumfang her nicht
aus um die Förderkriterien zu erfüllen.
- Durch
entsprechende Erweiterung des geplanten Ausbauabschnittes ist eine grundsätzliche
Förderfähigkeit auch für die geplante Maßnahme in Zernien gegeben.
- Im
Rahmen eines Antragsverfahrens wären Anzahl der zu erwartenden
Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe und die Verfügbarkeit der
Gewerbegrundstücke nachzuweisen.
- Der
Antrag auf Förderung muss inklusive Businessplan bis zum Antragsstichtag
01.03.2013 bei der NBank eingehen.
- Nach
Antragseingang könnte auf Antrag der Kommune die NBank einen sogenannten
vorgezogenen Investitionsbeginn (VI) verfügen. Damit könnte vor einer
Bescheiderteilung bereits weiter förderunschädlich an der Durchführung der
Maßnahme durch die Gemeinde gearbeitet werden. Der VI beinhaltet
allerdings noch keine Förderzusage.
- Es
ist aus dem Programm eine Förderung in Höhe von 50 % möglich.
- Sofern
die Förderkriterien für eine Förderung aus dem Programm „Wirtschaftsnahe
Infrastruktur und regionale Wachstumskonzepte“ erfüllt sind, kann eine
Koförderung über das „Regionalisierte Teilbudget“ (RTB) für den LK
Lüchow-Dannenberg erfolgen. Hier sind 25 % der förderfähigen Baukosten als
Förderung zu erlangen.
Bei dem RTB des LK
sind ebenfalls noch Mittel vorhanden, auch hier sollte versucht werden für die
geplante Maßnahme eine Förderung zu erlangen. Vorsorglich sind auch hier
bereits Fördermittel vorab angemeldet worden. Die Kriterien sind identisch mit
denen der NBank und müssen von dieser geprüft werden. Die NBank stellt auch
hierfür die Förderwürdigkeit fest und erlässt entsprechende Bescheide, die zur
Auszahlung kommen können, sofern ausreichend Mittel im RTB vorhanden sind.
Am 15.02.2013 wurde
in einem Gespräch das Ing.-Büro Rauchenberger mit der Kostenermittlung und der
zeichnerischen Darstellung des erforderlichen erweiterten Ausbauumfanges
beauftragt. Die am 18.02.2013 vorgelegte Kostenermittlung beläuft sich auf
knapp 400.000 € für den erweiterten Ausbauumfang.
Der bisher angedachte Kostenrahmen beläuft sich auf gut 180.000 €, die
allerdings durch Gemeinde und Anlieger allein aufzubringen sind.
Bei einer Förderung wären trotz des erheblich größeren Ausbauumfanges weniger
als 100.000 € durch Gemeinde und Anlieger zu finanzieren.
Rh Beutler schlägt vor, den Beschuss so zu fassen, dass keine weitere Änderung
erfolgen muss, solange der Eigenanteil in Höhe von 180.000,-- € nicht
überschritten wird, auch wenn weniger als 75 % Fördermittel zur Auszahlung
kommen.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat Zernien den
Beschluss:
Der Beschluss vom
27.11.2012 zum Ausbau der Erschließungsstraße im B-Plangebiet „Göhrdestraße“
wird aufgehoben.
Vorbehaltlich einer Förderung, die den
bisherigen Ansatz der Gesamtkosten in Höhe von 180.000,-- € nicht übersteigt, ist die Gewerbeerschließung jetzt im
Bereich 0+000 bis 0+300 komplett, und für den Abschnitt 0+300 bis 0+414,94 als
Baustraße auszubauen.
Ebenfalls sind der Schmutzwasserkanal und die Löschwasserversorgung für den
Abschnitt 0+000 bis 0+414,94 mit herzustellen.
Sofern eine Förderung des Vorhabens nicht erfolgt, ist die Baumaßnahme vom
Umfang her gem. der Beschlusslage vom 27.11.2012 durchzuführen.