Sitzung: 25.02.2013 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 20/042/2013
Herr
Fecho führt aus, dass sich für das Jahr 2013 eine positive Entwicklung
abzeichnet. Durch Mehreinnahmen an Gewerbesteuern ist ein Ausgleich des
Haushalts in diesem Jahr möglich, die geplanten Investitionen können ohne
Kreditaufnahme durchgeführt werden. Für 2013 ist eine Steuererhöhung nicht
erforderlich, die Perspektive für die Jahre 2014-16 ist nicht ganz so positiv.
Steuererhöhungen könnten nötig werden.
Die Gliederung des
Haushaltsplanes hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Innerhalb der
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne werden die Ansätze in der kleingliedrigen
Kontenstruktur dargestellt, was den Informationsgehalt verbessert. Dadurch kann
weitgehend auf die Erläuterung von Einzelpositionen verzichtet werden.
Ergebnishaushalt:
Gegenüber dem Entwurf der
Haushaltsvorberatung haben sich die Ansätze für folgende Produkte verändert:
Produkt 28100 Kulturpflege: Zuschüsse an übrige
Bereiche von 700,00 € auf 500,00 €
Produkt 36520 Kinderspielkreise: Lehr- und Lernmittel von 1.000,00 €
auf 500,00 €
Produkt 53100 Stromversorgung: Erträge aus Konzessionsabgabe Strom
von 25.600,00 €
auf
26.400,00 €
Produkt 54100 Straßen, Wege,
Plätze: Personalaufwendungen von 1.600,00
€ auf 1.400,00 €
Produkt 54500 Straßenbeleuchtung: Instandhaltungsaufwendungen von 800,00 € auf
1.000,00 €
Produkt 55200 Gewässer: Unterhaltung der
Grundstücke von 500,00 € auf 300,00 €
Produkt 11150 Liegenschaften: Mieten und Pachten von 7.000,00 €
auf 7.500,00 €
Auf die
weiteren Erläuterungen im Vorbericht sowie in den Teilhaushalten wird
verwiesen.
Rh
Kohls stellt den Antrag, die Grundsteuer A dennoch bereits in diesem Jahr um 50
Punkte anzuheben, um im Hinblick auf die kommenden Jahre vorausschauend tätig
zu werden.
Nach
kurzer Beratung fasst der Rat mit 6 Ja- bei 2 Nein-Stimmen den mehrheitlichen
Beschluss, in der Haushaltssatzung 20113 die Grundsteuer A auf 450 v.H.
anzuheben.
Nach
der Beratung lässt Bgm Deegen über die Satzung und das Investitionsprogramm
abstimmen.
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2013 (Anlage 1) sowie das Investitionsprogramm
2012 – 2016 (Anlage 2).