Sitzung: 21.02.2013 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Vorlage: 20/043/2013
Herr
Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor.
Der
vorliegende Haushaltsplan ist in Erträgen und Aufwendungen mit jeweils
1.167.500 € ausgeglichen. Der Überschussrücklage sollen 57.800 € zugeführt
werden.
Steuererhöhungen
sind nicht eingeplant.
Die
größten Ertragspositionen sind
- die Beteiligung an der Einkommenssteuer mit 392.700 €
- die Grundsteuer B mit 221.200 €
- die Gewerbesteuer mit 224.900 € die Grundsteuer A mit 81.100 €
- die Strom-Konzessionsabgabe mit 69.000 €
Die
größten Aufwandspositionen sind
- die Kreisumlage mit 385.300 €
- die Samtgemeindeumlage mit 232.400 €
- die Unterhaltung von Straßen und Wegen mit 100.000 €
- die Gewerbesteuerumlage mit 40.900 €
- die Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände mit 37.300 €
Alleine
die vorgenannten Umlagen und Beiträge binden rd. 2/3 der Gesamteinnahmen der
Gemeinde.
Der
investive Teil des Haushaltsplanes sieht Auszahlungen in Höhe von insgesamt
384.500 € vor.
Davon
entfallen
- 211.500 € auf die Teilerschließung des neuen Gewerbegebietes
- 109.000 € auf den Ausbau von Wirtschaftswegen
- 47.500 € für den Ausbau der Wohnung in der Alten Schmiede sowie
- 16.500 € für kleinere Anschaffungen und Zuschüsse
Obwohl
für den Straßen- und Wegebau teilweise Drittmittel vorgesehen sind, ist für die
Gesamtfinanzierung aller Investitionen eine Kreditaufnahme in Höhe von 124.000
€ notwendig.
Diese
Kreditaufnahme steht allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den
Landkreis.
Da die
bezuschussten Maßnahmen von der Gemeinde vorfinanziert werden müssen und auch
die Darlehnsaufnahme sinnvollerweise erst nach Fertigstellung erfolgen kann,
ist eine Zwischenfinanzierung durch Kassenkredite erforderlich. Der in der
Haushaltssatzung verankerte Höchstbetrag hierfür beläuft sich auf 526.000 €.
Auch dieser Betrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Kommunalaufsicht.
Zukünftig
und nach jetzigem Kenntnisstand werden die Ergebnishaushalte 2014 bis 2016
jährliche Überschüsse in einer Größenordnung von 43.000 bis 74.000 € erbringen.
Im Finanzhaushalt sind weitere Investitionen im Bereich der Dorferneuerung
vorgesehen. Auch für diese Investitionen müssten dann 2014 und 2015 weitere
Darlehen in Höhe von 151.000 € aufgenommen werden.
Rh U.
Beutler weist darauf hin, dass die Grundsteuer A lt. Beschluss wieder gesenkt
werden sollte, wenn die Förderung des Wirtschaftswegeausbaues ausläuft. Dieses
wäre im nächsten Jahr der Fall, ist jedoch nicht berücksichtigt worden.
Herr
Siems-Wedhorn erklärt, dass er dies tatsächlich nicht berücksichtigt hat. Die
Eigenmittel für den Wirtschaftswegebau sollten über die Grundsteuer A
refinanziert werden. Das Programm endet 2014, so dass eine Senkung der
Grundsteuer A dann im Haushaltsjahr 2015 zum Tragen käme. In der vorliegenden
Tabelle hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die kommenden Haushaltsjahre.
Rh U.
Beutler weist darauf hin, dass er dem Haushalt 2013 in dieser Form dennoch
nicht zustimmen wird. Zum einen stört ihn der Zuschuss an das geplante
Altenheim in Höhe von 100.000 €, der auch als zinsloses Darlehn hätte gegeben
werden können und zum anderen der Ausbau der Alten Schmiede in seiner jetzigen
Form. Hier wurden eventuelle Folgekosten nicht berücksichtigt.
Stellv.
Bgm A. Beutler sieht sich ebenfalls außerstande, dem Haushalt zuzustimmen
aufgrund des Zuschusses an das Altenheim.
Herr
Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass der Zuschuss in Höhe von 100.000 €
Bestandteil des Nachtragshaushaltsplanes 2011 war. Er ist nicht mehr Bestandteil
des Haushaltsplanes 2013.
Bgm
Schulz spricht den Zuschuss an die Kirche in Höhe von 500 € für ihr
250-jähriges Jubiläum an.
Weiterhin
spricht er den Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Mützingen in Höhe von 500
€ an.
Die
Maßnahme, für die dieser Zuschuss vorgesehen war, ist mittlerweile aus
Spendengeldern finanziert worden. Nunmehr wurde jedoch das Fahrzeug der FF
Gülden übernommen und es sind noch einige Anschaffungen von
Straßenhindernisleuchten vorzunehmen.
Nach
Aussprache fasst der Rat Zernien den
Beschluss:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2013 (Anlage 1) sowie das Investitionsprogramm
2012 – 2016 (Anlage 2).