Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Herr Siems-Wedhorn trägt den Sachverhalt vor.

Der vorliegende Haushaltsplan ist in Erträgen und Aufwendungen mit jeweils 1.167.500 € ausgeglichen. Der Überschussrücklage sollen 57.800 € zugeführt werden.

Steuererhöhungen sind nicht eingeplant.

Die größten Ertragspositionen sind

  • die Beteiligung an der Einkommenssteuer mit 392.700 €
  • die Grundsteuer B mit 221.200 €
  • die Gewerbesteuer mit 224.900 € die Grundsteuer A mit 81.100 €
  • die Strom-Konzessionsabgabe mit 69.000 €

Die größten Aufwandspositionen sind

  • die Kreisumlage mit 385.300 €
  • die Samtgemeindeumlage mit 232.400 €
  • die Unterhaltung von Straßen und Wegen mit 100.000 €
  • die Gewerbesteuerumlage mit 40.900 €
  • die Beiträge an die Wasser- und Bodenverbände mit 37.300 €

Alleine die vorgenannten Umlagen und Beiträge binden rd. 2/3 der Gesamteinnahmen der Gemeinde.

Der investive Teil des Haushaltsplanes sieht Auszahlungen in Höhe von insgesamt 384.500 € vor.

Davon entfallen

  • 211.500 € auf die Teilerschließung des neuen Gewerbegebietes
  • 109.000 € auf den Ausbau von Wirtschaftswegen
  • 47.500 € für den Ausbau der Wohnung in der Alten Schmiede sowie
  • 16.500 € für kleinere Anschaffungen und Zuschüsse

Obwohl für den Straßen- und Wegebau teilweise Drittmittel vorgesehen sind, ist für die Gesamtfinanzierung aller Investitionen eine Kreditaufnahme in Höhe von 124.000 € notwendig.

Diese Kreditaufnahme steht allerdings unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Landkreis.

Da die bezuschussten Maßnahmen von der Gemeinde vorfinanziert werden müssen und auch die Darlehnsaufnahme sinnvollerweise erst nach Fertigstellung erfolgen kann, ist eine Zwischenfinanzierung durch Kassenkredite erforderlich. Der in der Haushaltssatzung verankerte Höchstbetrag hierfür beläuft sich auf 526.000 €. Auch dieser Betrag steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.

Zukünftig und nach jetzigem Kenntnisstand werden die Ergebnishaushalte 2014 bis 2016 jährliche Überschüsse in einer Größenordnung von 43.000 bis 74.000 € erbringen. Im Finanzhaushalt sind weitere Investitionen im Bereich der Dorferneuerung vorgesehen. Auch für diese Investitionen müssten dann 2014 und 2015 weitere Darlehen in Höhe von 151.000 € aufgenommen werden.

 

Rh U. Beutler weist darauf hin, dass die Grundsteuer A lt. Beschluss wieder gesenkt werden sollte, wenn die Förderung des Wirtschaftswegeausbaues ausläuft. Dieses wäre im nächsten Jahr der Fall, ist jedoch nicht berücksichtigt worden.

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass er dies tatsächlich nicht berücksichtigt hat. Die Eigenmittel für den Wirtschaftswegebau sollten über die Grundsteuer A refinanziert werden. Das Programm endet 2014, so dass eine Senkung der Grundsteuer A dann im Haushaltsjahr 2015 zum Tragen käme. In der vorliegenden Tabelle hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die kommenden Haushaltsjahre.

 

Rh U. Beutler weist darauf hin, dass er dem Haushalt 2013 in dieser Form dennoch nicht zustimmen wird. Zum einen stört ihn der Zuschuss an das geplante Altenheim in Höhe von 100.000 €, der auch als zinsloses Darlehn hätte gegeben werden können und zum anderen der Ausbau der Alten Schmiede in seiner jetzigen Form. Hier wurden eventuelle Folgekosten nicht berücksichtigt.

Stellv. Bgm A. Beutler sieht sich ebenfalls außerstande, dem Haushalt zuzustimmen aufgrund des Zuschusses an das Altenheim.

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass der Zuschuss in Höhe von 100.000 € Bestandteil des Nachtragshaushaltsplanes 2011 war. Er ist nicht mehr Bestandteil des Haushaltsplanes 2013.

 

Bgm Schulz spricht den Zuschuss an die Kirche in Höhe von 500 € für ihr 250-jähriges Jubiläum an.

Weiterhin spricht er den Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Mützingen in Höhe von 500 € an.

Die Maßnahme, für die dieser Zuschuss vorgesehen war, ist mittlerweile aus Spendengeldern finanziert worden. Nunmehr wurde jedoch das Fahrzeug der FF Gülden übernommen und es sind noch einige Anschaffungen von Straßenhindernisleuchten vorzunehmen.

 

Nach Aussprache fasst der Rat Zernien den

 

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung 2013 (Anlage 1) sowie das Investitionsprogramm 2012 – 2016 (Anlage 2).