Sitzung: 06.03.2013 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/749/2012
Sachverhalt:
Der Verkehrsverein
übernimmt den 120 km langen Rundwanderweg Hitzacker (Elbe) vom Verein
„Wanderfreunde“ Hitzacker e.V. ab dem 01.01.2013. Für den entstehenden Aufwand
bittet der Verkehrsverein um einen Zuschuss in Höhe von 600,00 €, der im
Haushalt 2013 berücksichtigt werden soll
(der Antrag und die Vereinbarung sind als Anlage beigefügt).
Die derzeitige
schlechte Finanzlage der Gemeinde Göhrde und der von der Gemeinde beschlossene
„Zukunftsvertrag“, insbesondere § 3, lassen derzeit keine weiteren freiwilligen
Leistungen zu. Aus diesem Grunde ist der Antrag des Verkehrsvereins leider
abzulehnen.
Zur Kenntnis:
Inhalt des § 3 des
„Zukunftsvertrages“:
§ 3 Weitere Voraussetzungen
(1) Die kumulierten freiwilligen Leistungen übersteigen
während der Laufzeit des Vertrages das bisherige Volumen in Höhe von 3,15 v.H.
der Aufwendungen der kumulierten Ergebnishaushalte nicht. Die Samtgemeinde
Elbtalaue und ihre Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, diesen Anteil 2016 auf
3 v.H. zu senken. Das Überschreiten des vereinbarten Anteils der freiwilligen
Leistungen und neue freiwillige Leistungen sind vorab anzuzeigen. Die
freiwillige Wahrnehmung von gesetzlichen Pflichtaufgaben, die abweichend von
der Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung wahrgenommen werden (z.B. Betrieb
Kindertagesstätten (Kindergärten, Spielkreise etc.), Jugendzentren,
Schulträgerschaft), ist hiervon nicht betroffen.
Der Rat Göhrde
fasst nach Vorlage folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde lehnt die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von 600,00 € zur
Unterhaltung der Wanderwege im Bereich Göhrde, an den Verkehrsverein Hitzacker
(Elbe), Göhrde, Elbufer e. V., ab.