Rh Brüggemann bittet um Auskunft, wer die Fenstergestaltung im ehemaligen Ratskellergebäude, jetzt Ärztehaus, genehmigt hat.

 

Dem Bauherrn liegt eine denkmalpflegerische Genehmigung vor. Diese basiert auf Antragsunterlagen, die der Bauherr der Genehmigungsbehörde vorgelegt hat. Nach diesen Antragsunterlagen sind die Fenster gestaltet worden.