Bgm Schulz trägt vor, dass ihm ein Antrag auf Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Straße „Achter Höfe“ vorliegt.

Eine Ausdehnung dieser Beschränkung soll durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft werden.

In diesem Zusammenhang merkt stellv. Bgm Hanke an, dass in der Straße „Kirchstraße“ über ein Halteverbot nachgedacht werden sollte, da es durch die abgestellten PKW zu erheblichen  Verkehrsbehinderungen kommt.